Seit dem 15. März 2020 herrscht in NRW – und damit auch in Köln – Party-Ebbe. Einen Tag zuvor durfte letztmals unter normalen Umständen gefeiert werden. Seither war das Tanzen in Clubs und Diskotheken wegen der Pandemie strengstens verboten. Maximal gab es in den Lokalitäten fest zugewiesene Tische, an denen der Musik gelauscht, nicht aber getanzt werden konnte.
Mit der neuen Coronaschutzverordnung steigt in Nordrhein-Westfalen allerdings die Hoffnung auf eine baldige Rückkehr auf die Tanzflächen: Ab dem 20. August entfällt die Inzidenz als entscheidender Faktor für die Öffnung der Clubs.
Clubs in Köln: 3G-Regel bei Eintritt
Allerdings greift ab einer stabilen Inzidenz von über 35 (fünf tage in Folge) die sogenannte 3G-Regel. Heißt: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Darüber hinaus gibt es bei Clubs und Diskotheken noch eine Besonderheit: Ein negativer Schnelltest reicht nicht, es muss ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden. Geimpfte und Genesene sind von dieser Testpflicht befreit. Getanzt werden darf in beiden Fällen, eine Maskenpflicht herrscht nicht.
Liegt der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 35, entfällt die 3G-Regel. Dann dürften auch Nicht-Getestete wieder in die Clubs. Allerdings greift die Maskenpflicht, sobald eine nicht immunisierte oder getestete Person anwesend ist. Es darf also davon ausgegangen werden, dass viele diesem Personenkreis dann keinen Eintritt gewähren. Aktuell (Stand: 19. August) sind das alles aber ohnehin nur Gedankenspiele: Köln liegt bei einer Inzidenz von rund 100.
>> Köln – Corona aktuell: Die heutigen Zahlen <<
Wann die Tanzflächen der Clubs und Discos der größten NRW-Stadt wieder für die Feiermeute freigegeben wird, ist derzeit allerdings – genau wie in Düsseldorf – unklar. Schließlich bedarf eines eines bewilligten Hygienekonzeots ebenso wie ausreichend Personal. Der beliebte Studentenclub „Das Ding“ beispielsweise hat angekündigt, trotz der Möglichkeit einer früheren Wiedereröffnung erst am 1. Oktober wieder in den normalen Betreib zu wechseln.
Die Corona-Regeln, die seit dem 20. August 2021 für ganz NRW gelten, haben wir hier für euch zusammengefasst.