Freie ICE-Fahrt durch 9-Euro-Ticket? Besondere NRW-Regelung macht es möglich

Fernverkehr frei mit dem 9-Euro-Ticket? Eigentlich nicht! Ein Angebot in NRW könnte aber Abhilfe schaffen.

Viele haben sich schon dementsprechend eingedeckt, der Start des 9-Euro-Ticket steht bevor. Von Juni bis August können bundesweit für neun Euro monatlich die öffentlichen Nahverkehrsmittel genutzt werden. Eigentlich dabei ausgeschlossen ist der Fernverkehr, also etwa ICE und IC. Allerdings können 9-Euro-Ticket-Inhaber durch eine Regelung in NRW unter Umständen auch den Fernverkehr für freie Fahrten nutzen.

Dabei ist das entscheidende Wort „Mobilitätsgarantie“. Wer regelmäßig an Bahnhöfen und in Zügen in Nordrhein-Westfalen zugegen ist, dürfte etwa die Flyer und Plakate kennen, die über die Rechte eines Ticketinhabers informieren, wenn ein Zug zu spät kommt oder gar ausfällt.

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Mobilitätsgarantie: Das müsst ihr bei dem NRW-Angebot beachten

Dabei speilt die Mobilitätsgarantie eine große Rolle. Denn wenn in NRW ein Verkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr mindestens 20 Minuten Verspätung hat, ist es für den Reisenden möglich, auf ein Verkehrsmittel im Fernverkehr wie ICE oder IC umzusteigen. Mittels eines Formulars können die Kosten für dieses Fernverkehrs-Ticket dann zurückerstattet werden. Das Formular und alle Infos im Detail findet ihr hier.

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Das Angebot der Mobilitätsgarantie gilt natürlich aber nur für diejenigen, die auch einen gültigen Fahrschein für den Nahverkehr haben. Das ist aber ja für die Inhaber des 9-Euro-Ticket gegeben. Wer dann also in die missliche Lage einer Verspätung oder eines Ausfalls kommt, kann durch die Mobilitätsgarantie und die spätere Rückerstattung dann eine Fahrt im Fernverkehr ohne zusätzliche Kosten antreten. Glück im Unglück also!

Auch Taxi und Car-Sharing-Angebot mit Rückerstattung können genutzt werden

Teil der Mobilitätsgarantie ist übrigens auch, dass anstelle eines Fernverkehrszuges auch ein Taxi oder ein Car-Sharing-Angebot wahrgenommen werden kann. Dafür gibt es aber maximale Erstattungsbeträge – diese liegen tagsüber bei 30 Euro und von 20 Uhr bis 5 Uhr in der Früh bei 60 Euro.

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Achtung: Bei der Mobilitätsgarantie in dieser Form handelt es sich um ein Angebot, dass nur innerhalb von NRW gilt. In anderen Bundesländern sind wiederum die Regelungen anders. Also passt dabei auf, dass ihr nur innerhalb Nordrhein-Westfalens Anspruch darauf habt.