14-Jährige getötet: Teenager muss nach Totschlag in die Psychiatrie

Nachdem eine 14 Jahre alte Schülerin im vergangenen Oktober tot aufgefunden wurde, muss ihr gleichaltriger Freund in eine geschlossene Psychiatrie. Das haben die Richter am Landesgericht Duisburg entschieden, der 14-Jähriger sei allerdings nur eingeschränkt schuldfähig.
Foto: Shutterstock / everything possible
Foto: Shutterstock / everything possible
Foto: Shutterstock / everything possible

Nach dem gewaltsamen Tod einer 14 Jahre alten Schülerin aus Duisburg in Nordrhein-Westfalen wird der gleichaltrige Freund des Mädchens auf unbestimmte Zeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

Das entschieden die Richter am Duisburger Landgericht am Mittwoch. Sie gehen davon aus, dass der Jugendliche seine Freundin am 9. Oktober 2020 getötet hat. Das Motiv ist unklar. Der Prozess fand komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

>> 13-Jährigen aus Eifersucht getötet? 14-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft <<

Nach Angaben eines Sprechers des Duisburger Landgerichts gehen die Richter davon aus, dass der Jugendliche aufgrund einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig, wenn nicht sogar komplett schuldunfähig gewesen ist. Die Tat sei zwar als Totschlag eingestuft worden, eine klassische Bestrafung sei jedoch nicht in Frage gekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Leiche des Mädchens war unter einem Berg Schutt in einer Hausruine in Duisburg gefunden worden. Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft war die Schülerin durch „stumpfe Gewalteinwirkung auf den Kopf“ gestorben. Der 14-Jährige mit polnischer Staatsangehörigkeit soll die Tat bereits nach seiner Festnahme gestanden haben.

>> Deutsche Touristin vergewaltigt und getötet – doch keine Todesstrafe für den Mörder <<

dpa