Aus für das „Verweilverbot“ in Düsseldorf – Maskenpflicht verlängert
Das bundesweit beachtete „Verweilverbot“ in der Düsseldorfer Altstadt und am nahen Rheinufer wegen der Corona-Pandemie wird in der Nacht zum kommenden Montag enden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Freitag nicht verlängert, wie die Stadt mitteilte. Gleichzeitig wurde die verschärfte Maskenpflicht am Rhein mit einer neu veröffentlichten Regelung bis zum 4. April verlängert.
Nachdem an einem sonnigen Wochenende Mitte Februar nach Angaben der Stadt bis zu 700.000 Menschen an den Rhein geströmt waren, hatte man danach das „Verweilverbot“ von freitags bis sonntags eingeführt. Es war damit untersagt, am Rhein länger herumzustehen oder zu sitzen. Das Spazierengehen und Radfahren blieb erlaubt.
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Die Verwaltung nannte dies eine angemessene Maßnahme im Vergleich zur Alternative – nämlich, das Rheinufer zu sperren. Sie schloss für die Zukunft nicht aus, erneut ein „Verweilverbot“ zu verhängen.
Tatsächlich zeigte das „Verweilverbot“ zusammen mit kühlerem Wetter Erfolg: Es kam zu keinem Gedränge mehr. Verstöße wurden vor allem wegen der gleichzeitig verschärften Maskenpflicht geahndet, die inzwischen ebenfalls an der Rheinuferpromenade gilt. Sie bleibt täglich von 10.00 Uhr bis 1.00 Uhr nachts bestehen.
dpa