Dortmunder geht mit Dolch und Schlagstock auf Polizisten los

Am 1. April eskalierte eine Personenkontrolle in der Regionalbahn 43 (RB). Ein 21-Jähriger ging mit Dolch und Schlagstock auf Bundespolizisten los.
Dolch Schlagstock
Schwer bewaffnet ging der 21-Jährige auf die Beamten los. Foto: Bundespolizei
Schwer bewaffnet ging der 21-Jährige auf die Beamten los. Foto: Bundespolizei

Gegen 15.30 Uhr, alarmierten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof. In der am Bahnsteig 23 eingefahrenen RB 43, hatte ein 17-Jähriger das Ticket einer anderen Person vorgezeigt. Als die Einsatzkräfte eintrafen, erklärten Zeugen gesehen zu haben, wie der 17-Jährige seinem Begleiter Drogen gegeben hätte.

Die Beamten kontrollierten beide Personen, worauf der 21-jährige Begleiter die Angabe seiner Personalien verweigerte. Vielmehr griff der Mann wiederholt in seine Taschen. Die Bundespolizisten verhinderten das und fanden in der Umhängetasche des Dortmunders einen Teleskopschlagstock!

Dortmund: 21-Jähriger bedroht Polizisten mit Dolch

Als die Beamten den Mann zur Wache bringen wollten, sperrte dieser sich gegen die Maßnahmen und beleidigte die Beamten. Auch dabei griff der Mann immer wieder in seine Taschen. Den Zugriff auf die Tasche verhinderten die Beamten, worauf der 21-Jährige sich mit Gewalt sperrte. Am Hosenbund des Aggressors stellten die Polizisten wenig später einen Dolch mit einer Klingenlänge von mehr als 12 CM fest.

Der Dolch wies einen geschliffenen Handschutz auf und war in seiner Beschaffenheit besonders als gefährliche Hieb- und Stoßwaffe geeignet. Ein Einsatz der Waffe hätte mitunter tödliche Verletzungen zufolge haben können.

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Die Bundespolizisten nahmen den Mann trotz heftiger Gegenwehr fest und brachten ihn zur Wache. Dort fanden sie bei einer Durchsuchung mehrere Konsumeinheiten Marihuana.

Von dem Dortmunder wurden Fingerabdrücke und Fotos angefertigt. Anschließend leiteten die Einsatzkräfte Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz ein.

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