Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag in NRW: Maskenpflicht, 2G, 3G – alle Infos

Welche Corona-Schutzmaßnahmen fallen zum Sonntag in Nordrhein-Westfalen weg? Die Veränderungen im Überblick!
Düsseldorf Corona Rheintreppen
Eine Corona-Maske liegt vor der Rheintreppe in Düsseldorf. Foto: Shutterstock/Peeradontax
Düsseldorf Corona Rheintreppen
Eine Corona-Maske liegt vor der Rheintreppe in Düsseldorf. Foto: Shutterstock/Peeradontax

Zum 3. April fallen weitere Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Ab Sonntag gehört dann etwa auch die allgemeine Maskenpflicht in allen Innenbereichen der Geschichte an. Ab Sonntag 0.00 Uhr entfallen nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums sowohl die Zugangsbeschränkungen 3G (geimpft, genesen oder getestet) und 2Gplus (geimpft, genesen, plus getestet oder geboostert) als auch die allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.

Mitglieder der Landesregierung appellieren zugleich an die Menschen, freiwillig eine Corona-Schutzmaske in vollen Innenräumen zu tragen sowie an Veranstalter, mit Hygienekonzepten für Sicherheit zu sorgen. Die Maskenpflicht bleibt laut dem Gesundheitsministerium nur in wenigen Bereichen wie im öffentlichen Personennahverkehr, also der Fahrt mit Bus und Bahnen, bestehen.

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Hier bleibt die Maskenpflicht auch im April

Sie gelte auch weiterhin in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäusern sowie in Pflegeheimen, um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur Unterbringung vieler Menschen wie Flüchtlingsunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose und Justizeinrichtungen gelte die Maskenpflicht fort.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürften zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden, so das Ministerium. Dort gelte die Testpflicht für Besucher, Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gelte für nicht immunisierte Personen in Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten.

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Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, das Land schöpfe damit den Spielraum aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes voll aus. „Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben“, erklärte der CDU-Politiker und appellierte: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind.“

Ministerpräsident Wüst mit Masken-Appell

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) ruft ebenfalls zum freiwilligen Tragen einer Maske in öffentlichen Innenräumen auf. „Eine Maske zu tragen ist wenig Aufwand und Beeinträchtigung – aber ein großes Plus an Sicherheit“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Verantwortung für das Auslaufen der Regelungen trage der Bund.

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Zwar können die Bundesländer in Hotspots Beschränkungen beschließen. Eine landesweite Hotspot-Regelung wäre nach Auffassung des NRW-Gesundheitsministeriums aber nicht rechtssicher. Der Nachweis der Überlastung der Krankenhäuser könne derzeit nicht geführt werden. „Die von der Bundesregierung geschaffenen Hürden, ein ganzes Land als Corona-Hotspot auszuweisen, sind so hoch, dass sie praktisch kaum erreichbar sind, bevor das Kind nicht schon in den Brunnen gefallen ist“, bekräftigte der Regierungschef im «Kölner Stadt-Anzeiger».

dpa