Die neuen Corona-Lockerungen in NRW: Club-Öffnungen, 3G in der Gastronomie

Ab Freitag gelten neue Corona-Regeln in NRW: Die Landesregierung hebt weitere Beschränkungen auf. Restaurants, Clubs und Kultureinrichtungen können sich auf Erleichterungen freuen. Und Ungimpfte können jetzt wieder Hotels und Sportveranstaltungen besuchen. Der Überblick.
Milchbar Sir Walter 8. Oktober 2021
Die Tanzfläche in der Düsseldorfer Bar Sir Walter. Foto: Tonight.de / J. Sammer
Milchbar Sir Walter 8. Oktober 2021
Die Tanzfläche in der Düsseldorfer Bar Sir Walter. Foto: Tonight.de / J. Sammer

Erleichterung für Restaurants, Hotels, Diskotheken, Kultur und Sport: In Nordrhein-Westfalen werden ab Freitag weitere Corona-Schutzmaßnahmen im Freizeitbereich gelockert. Auch Ungeimpfte dürfen dann wieder Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen besuchen. Sie müssen allerdings einen gültigen negativen Corona-Test vorweisen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Der Zugang zu diesen Bereichen ist damit nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch mit einem negativem Test (3G) möglich. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung für NRW tritt am Freitag in Kraft.

Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen

Diskotheken und Clubs dürfen dann nach monatelanger Schließung wieder öffnen – allerdings unter 2G-plus-Bedingungen. Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Das gilt auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

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Für Volksfeste sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeste gilt ebenfalls weiterhin die 2G-plus-Regel. Hier dürfen immunisierte Personen teilnehmen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder aber über eine Auffrischungsimpfung verfügen. Grundsätzlich sei bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken wie Volksfeste, Groß- und Tanzveranstaltungen und Bordelle alles unter 3G-Bedingungen (geimpft, genesen, getestet) zulässig, teilte das Ministerium weiter mit.

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelten 2G plus und 3G dagegen nicht mehr. Ihnen sei ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich.

Großveranstaltungen: 2G-plus-Regel und zusätzliche Maskenpflicht

Bei Großveranstaltungen ab 1000 Personen gelten in NRW künftig die 2G-plus-Regel und zusätzliche Maskenpflicht, aber es werden mehr geimpfte oder genesene Zuschauer zugelassen. Drinnen sind nun maximal 6000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent zulässig. Im Freien darf bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent die Zahl von 25 000 Zuschauern nicht überschritten werden.

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NRW setzt mit den Lockerungen weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Diese hatten Mitte Februar einen Plan für schrittweise Öffnungen bis hin zu einem Ende aller einschneidenden Auflagen am 20. März vereinbart – wenn die Situation in den Kliniken es zulässt. Auch nach dem 20. März soll aber noch ein „Basisschutz“ mit Maskenpflichten in Innenräumen, Bussen und Bahnen sowie mit Tests möglich sein. Zuvor wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen  und -präsidenten am 17. März erneut zusammenkommen.

dpa