Corona NRW: Wer gilt als geboostert?
Wer derzeit etwa ins Restaurant oder ins Kino will, muss einen 2G-plus-Nachweis am Eingang vorlegen. Das bedeutet, dass man als Gast geimpft oder genesen und getestet sein muss. Doch es gibt eine Ausnahme: Personen, die sich bereits ein drittes Mal haben impfen lassen (boostern), sind von der Testpflicht ausgenommen. Dreifach-Geimpfte benötigen keinen Test als Zulassung. Für viele überraschend: Nicht nur Geboosterte gelten in NRW als geboostert. Auch frisch geimpfte und frisch genesene Personen haben diesen Status inne, müssen offiziell keinen Test vorweisen! Tonight-News erklärt das Wirrwarr rund um den „Geboosterten-Status“.
NRW: Wer gilt als geboostert?
Dreifach Geimpfte
Als geboostert gelten in erster Linie Menschen, die sich haben boostern (dreimal impfen) lassen. Dabei muss es sich um drei Impfungen der Marken Moderna, Biontech/Pfizer oder Astrazeneca oder eine Kreuzimpfung aus diesen Vakzinen handeln. Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, müssen sich noch mindestens zwei Spritzen eines anderen Impfstoffes abholen, um als geboostert zu gelten, da die STIKO den Impfschutz erst kürzlich als „ungenügend“ betrachtete. Tonight News berichtete über drei Millionen Deutsche, die deswegen über Nacht plötzlich ihren Impfstatus verloren haben.
Zweifach Geimpfte
Aber Achtung: Auch zweifach Geimpfte gelten für 90 Tage (drei Monate) nach der zweiten Impfung als geboostert und sind mit jenen, die sich dreimal haben impfen lassen, gleichgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass die zweite Impfung zwei Wochen her ist. Denn erst dann gilt überhaupt der Impfstatus. Überraschend: Wer sich boostern lässt, muss keine zwei Wochen auf seinen Booster-Status warten. Die Vorteile, die mit der Dritt-Impfung einhergehen, gelten bereits ab dem Tag der Booster-Spritze.
Genesene
Genesene gelten 90 Tage (drei Monate) nach ihrem positiven PCR-Test als geboostert. Der positive Test muss allerdings mindestens 27 Tage zurückliegen.
Geimpft-genesen
Wer sich nach der ersten Impfung mit Corona infiziert, muss zunächst in Quarantäne und kann dann unmittelbar nach der Quarantänepflicht von seinem Booster-Status Gebrauch machen. Ab dem Tag des positiven PCR-Tests gilt der Status 90 Tage. Jedoch ist zu beachten, dass sich Infizierte nach dem positiven Test zunächst in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben müssen.
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Unbegrenzt als geboostert gelten Personen, die sich zweimal haben impfen lassen und sich dann trotzdem mit Corona infizieren. Nach Absitzen ihrer häuslichen Quarantäne gelten Betroffene – Stand 18. Januar 2022 – für immer als geboostert. Das berichtet der WDR.
Genesen-geimpft
Ähnlich sieht es bei Personen aus, die sich zuerst mit dem Coronavirus infiziert und sich dann einer Impfung unterzogen haben. Auch diese Personengruppe gilt noch ab dem Tag der Impfung als geboostert. Eine zeitliche Begrenzung dieses Status ist nicht bekannt.
Genesen-geimpft-geimpft
Gleiches gilt natürlich auch für Personen, die nach einer Genesung zweimal zur Impfung gehen. Der Geboosterten-Status ist schon nach der ersten Impfung gültig.
Welche Quarantäne-Regeln gelten für Geboosterte und Gleichgestellte?
Und: Für Geboosterte und ihnen Gleichgestellte gelten nun auch neue Quarantäneregeln. Diese Personengruppen sind von einer Quarantänepflicht befreit, wenn sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten.
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