Corona-Maßnahmen fallen am Sonntag – aber NRW geht eigenen Weg

Ab dem 20. März 2022 fallen in Deutschland die meisten Corona-Maßnahmen. Doch NRW geht einen eigenen Weg.
Ministerpräsident Hendrik Wüst
Hendrik Wüst. Foto: Marius Becker/dpa
Hendrik Wüst. Foto: Marius Becker/dpa

Sonntag ist „Freedom Day“: In Deutschland fallen am 20. März die meisten Corona-Maßnahmen. Gleichzeitig aber erreichen die Infektionszahlen Rekordstände. Für die Übergangszeit, die alle Bundesländer haben, will NRW eigene Regeln festlegen. Es geht auch um die Maskenpflicht in Schulen.

Nachdem am Vormittag zunächst der Bundestag die geplante neue Rechtsgrundlage für Alltagsauflagen beschließen wird, will die nordrhein-westfälische Landesregierung ebenfalls am Freitag den eigenen weiteren Kurs bei den Corona-Auflagen abstecken.

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NRW: Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt bestehen

Bestehen lassen will die Bundesregierung einen schmalen Basisschutz mit wenigen allgemeinen Schutzregeln wie Masken- und Testvorgaben in Einrichtungen für gefährdete Gruppen. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können.

Die Bundesländer haben noch eine Übergangszeit bis zum 2. April, die auch NRW nutzen dürfte. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat für die Änderung der Corona-Schutzverordnung nicht mehr viel Zeit. Denn die geltende Landesverordnung tritt mit Ablauf des Samstags außer Kraft.

NRW: Maskenpflicht an Schulen fällt am 2. April

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte sich bereits für das Beibehalten der Maskenpflicht an Schulen bis zu den Osterferien ausgesprochen. Der letzte Schultag vor den Osterferien in NRW ist der 8. April. Allerdings wird die Maskenpflicht an Schulen bereits am 2. April enden. Das teilte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag mit. Ihr zufolge können vom 4. April an Masken in den Schulen freiwillig getragen werden. Auch Schüler dürften bei den nun anstehenden allgemeinen Lockerungen nicht „hintenanstehen“.

Für die regelmäßigen Corona-Tests an NRW-Schulen gilt nun neu: Sie werden an den Schulen im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt. Nach den Osterferien würden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gebe, hieß es. Der Unterricht beginnt wieder am 25. April.

NRW-Ministerpräsident Wüst nicht begeistert von „Freedom Day“

Als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte Wüst am Donnerstag nach den Bund-Länder-Beratungen harsche Kritik an der geplanten Abschaffung aller einschneidenden Corona-Schutzmaßnahmen geäußert. Das Gesetz sei „das exakte Gegenteil“ von dem, was die Länder bräuchten, um schnell auf dramatische Corona-Entwicklungen reagieren zu können. Die Länder benötigten weiterhin Basismaßnahmen wie Abstand, Maske und Tests. Solche Auflagen müssten auch in kurzer Zeit verhängt werden können. Dies sei bei dem geplanten Gesetz nicht der Fall. Selbst für einfache Maßnahmen wie Abstand und Maskenpflicht seien die Hürden zu hoch.

In der zweiwöchigen Übergangszeit für die Länder bis zum 2. April können bisherige Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsbeschränkungen wie 2G und 3G vorerst noch bestehen bleiben – ausgenommen sind aber Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Welche Maßnahmen NRW fortführen wird, ist noch unklar. Wegfallen werden laut Bundesgesetz aber die Zuschauer-Obergrenzen für Großveranstaltungen im Freien wie etwa Fußball-Bundesligaspiele.

Zentral ist für NRW vor allem die Frage, ob die Maskenpflicht in Innenräumen und damit auch in Schulen verlängert wird. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte angekündigt, in den nächsten Wochen solle ein „behutsamer“ Weg zurück in die Normalität verfolgt werden. Die FDP-Politikerin führte den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) an. Demnach sollen spätestens bis Mai die Corona-Einschränkungen an den Schulen aufgehoben werden – Masken und Tests eingeschlossen.

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dpa