Bonn (NRW): Frau erhält Zehntausende Euro Schmerzensgeld nach Kaiserschnitt ohne Betäubung

Vor dem Landgericht in Bonn wurden einer zweifachen Mutter 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Bei der Geburt ihres zweiten Kindes wurde ein Kaiserschnitt durchgeführt, ohne dass die Frau wirklich betäubt war.
Foto: Shutterstock / everything possible
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Eine Geburt ist eine schmerzhafte Geschichte für die werdende Mutter. Wenn dann aber beim geplanten Kaiserschnitt auch noch die Betäubung versagt, mag man sich die Qualen gar nicht ausmalen, die die Mutter erleiden muss. So aber erging es einer 38-Jährigen aus Bonn, die nun Schmerzensgeld zugesprochen bekam. Sie klagte erfolgreich gegen das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn.

Vor Gericht sprach die Frau von einer „20-minütigen Folter“, die sie 2020 bei der Geburt ihres Sohnes, ihres zweiten Kindes, erleiden musste. So habe der gynäkologische Oberarzt ihr den Bauch aufgeschnitten, ohne dass die Betäubung gewirkt hätte.

Mangelhafte Betäubung beim Kaiserschnitt: Mehr Fragen als Antworten

So bekam sie bei vollem Bewusstsein mit, wie das Skalpell sie aufschnitt und der Kaiserschnitt bis zur Geburt durchgeführt wurde. Für die Qualen wurden der zweifachen Mutter nun 20.000 Euro vom Bonner Landgericht als Schmerzensgeld zugesprochen. Es kam zu einem Vergleich, dem beide Parteien zugestimmt hatten.

Die Kinder der Frau und auch sie selbst scheinen wieder wohlauf. Warum die Betäubung aber nicht richtig gewirkt habe, lässt sich nur mutmaßen. Man verweist vom Krankenhaus auf mögliche Zysten im Gewebe, die solche Faktoren auslösen könnten. Dass die Ärzte aber trotz der Schmerzensschreie der Frau ebenfalls nicht wirklich einschritten, lässt ebenfalls mehr Fragen als Antworten zurück.

Letztlich gab das Gericht aber der Geschädigten Recht und sprach der Mutter das Schmerzensgeld zu. Dies hätte sogar noch geringer ausfallen können, da aber lehnte der Anwalt des Krankenhauses den Vergleich noch ab. Nun aber darf sich die zweifache Mutter über eine Entschädigung und einen warmen Geldregen freuen.