Bajonett-Prozess: Milde Haftstrafe nach Heiratsantrag

Ein ungewöhnlicher Heiratsantrag vor dem Bonner Landgericht hat zu einem milden Urteil eines Angeklagten geführt.
Justiz
Foto: dpa/Christian Charisius
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Nach einem ungewöhnlichen Heiratsantrag während eines Prozesses hat das Bonner Landgericht einen Angeklagten am Donnerstag wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung zu anderthalb Jahren Haft verurteilt.

Ursprünglich war der 47-Jährige wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er seine Lebensgefährtin angegriffen und unter anderem versucht haben soll, ihr mit einem Bajonett in den Kopf zu stechen.

Dies habe ihm aber nicht nachgewiesen werden können, nachdem die nunmehr frisch Verlobte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, hieß es im Urteil. Die Kammer habe die ursprünglich belastende Aussage, die die dreifache Mutter kurz nach der Tat bei der Polizei gemacht hatte, nicht mehr verwerten können.

Heiratsantrag unmittelbar vor Zeugenaussage

Der Angeklagte hatte ihr in der vergangenen Woche – unmittelbar vor ihrer geplanten Zeugenaussage als Nebenklägerin – einen Heiratsantrag gemacht, den die Frau angenommen hatte.

Der Richter sagte, es sei kein gutes Zeichen, wenn Frauen, die geprügelt und geschlagen würden, die Gewalttäter schützten. „Der Angeklagte ist so einer, der Frauen die Nase bricht, wenn ihm was nicht passt. Und das nicht nur einmal.“ Damals soll er rasend eifersüchtig gewesen sein, weil seine Lebensgefährtin, mit der er ein gemeinsames Kind hat, sich wieder mit ihrem Ex-Mann getroffen hatte.

Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht nicht in Frage, da der Angeklagte einschlägig vorbestraft sei. Am Ende wurde der Haftbefehl aufgehoben, da der 47-Jährige bereits sieben Monate der Haftzeit abgesessen hat. Als freier Mann konnte er das Gerichtsgebäude mit seiner Verlobten und ihren Kindern verlassen.

dpa