Skurriler Vertrag: 58-Jährige will Schulden mit Sex-Gutscheinen bezahlen

Eine Frau will ein Kontaktverbot gegen einen Mann erreichen. Dann kommt raus, dass sie ihre Schulden mit Sex-Gutscheinen abstottern will.
Foto: Gengwit Wattakawigran/shutterstock
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Eine 58 Jahre alte Frau will vor Gericht ein Kontaktverbot gegen einen 65-Jährigen erreichen. Im Prozess kommt dann raus, dass sie ihre Schulden in Höhe von 10.000 Euro bei dem Mann mithilfe von 108 Sex-Gutscheinen à 99 Euro abstottern will. Und dass sogar ein verrückter Vertrag über die Liebesdienste der Frau existiert. 

Dem „Express“ liegt der mehr als ungewöhnliche Vertrag vor. Die Zeitung zitiert aus dem Kontrakt folgendermaßen: „Frau L. gewährt Herrn G. nach einer Trennung drei Mal monatlich und auf die Dauer von drei Jahren jeweils einen dreistündigen Sex-Service, mit allem, was sein Herz, beziehungsweise sein Dicker Sch…. begehrt. In dem dreistündigen erotischen Rund-um-Service gibt es keine Tabus: Folgende Sex-Praktiken sind inklusive: Oral-Französisch gepaart mit Cunnilingus-Extravaganzen, Anal-Griechisch oder Proktos-Eros, das doppelte Rosetten-Vergnügen für beuide Parteien.“

Was ist denn da los? Weiter heißt es in dem offiziellen Vertrag, der von beiden unterschrieben wurde: „Die einzelnen Sex-Gutscheine sind jederzeit an fremde Herren und Damen übertragbar. Sollte die Frau einen der Kandidaten ablehnen, müsse sie den Wert des nicht eingelösten Gutscheins, also 99 Euro, an ihren Gläubiger bezahlen.“

Vor Gericht plauderte die Frau nun aus, dass diverse Gutscheine bereits eingelöst wurden, jedoch nicht alle. Auf Nachfrage der Richterin, wie es zu dem Vertrag kam, sagte die 58-Jährige: „Ich bin devot und naiv.“

Und wie ging der Fall vor Gericht nun aus? Die Richterin entschied, dass sich das ehemalige Paar nun gegenseitig aus dem Weg gehen muss und sich nicht mehr aktiv kontaktieren darf. Bei einem Verstoß droht eine empfindliche Geldstrafe bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft.

Eines ist sicher: Diese Geldstrafe wäre dann nicht mit einem Sex-Gutschein zu bezahlen.

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