Im Alter von zwei Monaten: Baby zu Tode geschüttelt – Vater wird verdächtigt

Tragischer Vorfall in Gronau bei Münster: Ein zwei Monate alter Säugling ist in einem niederländischen Krankenhaus verstorben, nachdem er zu heftig geschüttelt
Foto: Cari Griffith/shutterstock (Symbolbild)
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Tragischer Vorfall in Gronau bei Münster: Ein zwei Monate alter Säugling ist in einem niederländischen Krankenhaus verstorben, nachdem er zu heftig geschüttelt wurde. Der Vater wird muss sich nun wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

In der vorigen Woche wurden die Ermittlungsbehörden informiert, dass das Baby einer Familie aus Gronau gestorben ist und Hinweise auf eine körperliche Misshandlung vorliegen. Das teilte die Polizei Münster mit.

„Aufgrund dieser medizinischen Auskunft hat die Staatsanwaltschaft Münster umgehend die Obduktion des Säuglings beantragt“, erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt am Montag in Münster. „Die am 28. Juni im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster durchgeführte Obduktion hat die Vermutung der Krankenhausmediziner bestätigt. Der Säugling ist an den Folgen einer erheblichen Hirnblutung mit massiver Ausbildung eines Hirnödems verstorben.“

Die Klärung der genauen Tatumstände erfolgte durch eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Ulrich Bux. „Aufgrund seiner eigenen Angaben und weiterer Zeugenaussagen ist der 25-jährige Vater verdächtig, seinen Sohn am 23. Juni in der Familienwohnung in Gronau aus der Babywippe aufgenommen und erheblich geschüttelt zu haben“, fasste Ulrich Bux ergänzend die Ermittlungen zusammen.

Die ruckartigen und extremen Bewegungen des instabilen Säuglingskopfs führten dabei zu den festgestellten und todesursächlichen Verletzungen. „Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster erließ ein Richter des Amtsgerichts Münster am Wochenende einen Haftbefehl gegen den Kindsvater und ordnete wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge die sofortige Untersuchungshaft an“, informierte der Oberstaatsanwalt weiter.