Fake-Kennzeichen: Shindy soll 175.000 Euro blechen

Der Song "Affalterbach" wurde für Shindy zum Riesenerfolg. Jetzt könnte das Musikvideo ihm jedoch teuer zu stehen kommen. 175.000 Euro soll er zahlen.
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Foto: Screenshot YouTube/FRIENDS WITH MONEY
Foto: Screenshot YouTube/FRIENDS WITH MONEY

Der Song „Affalterbach“ wurde für Shindy im Jahr 2019 zum Riesenerfolg. Jetzt könnte das Musikvideo zum Hit ihm jedoch teuer zu stehen kommen. Am Montag stand der Rapper vor Gericht.

Was ist passiert? Im Video zu „Affalterbach“, das bei YouTube bis dato über 23 Millionen Aufrufe generierte, fährt Shindy mit einem Maybach S650 Cabrio durch Stuttgart. Wert des Autos: rund 350.000 Euro. Sein Kennzeichen: „DAD DY 1“. Hintergrund: Bei seinem Comeback im letzten Jahr hat sich Shindy den Spitznamen „Babydaddy“ verpasst – und diesen auf seinem Maybach-Kennzeichen im „Affalterbach“-Video zur Schau getragen.

https://www.youtube.com/watch?v=XINBvGAaowI&feature=emb_title

Genau dieses Kennzeichen sorgt allerdings jetzt für Ärger. Denn: Shindy wurde am Rande des Drehs um 4 Uhr morgens geblitzt, wie die „Bild“ berichtet. 22 Stundenkilometer soll Michael Schindler, wie Shindy bürgerlich heißt, zu viel auf dem Tacho gehabt haben – innerorts.

Jedoch ist die Geschwindigkeitsüberschreitung Shindys kleinstes Problem. Am Montag musste sich wegen des Kennzeichenmissbrauchs vor Gericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft dreht sich darum, dass Shindy mit dem genannten Fantasiekennzeichen unterwegs war.

https://www.tonight.de/?p=58571

Die Strafe soll 175.000 Euro betragen, 35 Tagessätze á 5000 Euro. Der monatliche Nettoverdienst von dem das Amtsgericht bei Shindy ausgeht, beträgt also rund 150.000 Euro. Weil der Rapper gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, fand er sich am Montag auf der Anklagebank des Stuttgarter Amtsgerichts wider.

„Mein Mandant hat sich nicht strafbar gemacht. Es fehlte an der für den Kennzeichenmissbrauch notwendigen rechtswidrigen Absicht“, teilte Shindys Anwalt der „Bild“ mit und ergänzte: „Es gab eine Drehgenehmigung der Stadt. Außerdem hat er das Video mit dem für jeden sichtbaren DAD-DY 1 Kennzeichen veröffentlicht und es wurde bereits über 23 Mio. mal auf Youtube angeschaut.“

Der Anwalt des 31 Jahre alten Musikers will nun einen Freispruch erwirken: „Mein Mandant wollte mit dem Kennzeichen sicherlich nichts verschleiern. Es diente allein künstlerischen Zwecken.“

https://www.tonight.de/?p=61408

Um die Einholung der Drehgenehmigungen hatte sich wohl die Produktionsfirma gekümmert, offenbar allerdings nicht um die erforderliche Sondergenehmigung für das Kennzeichen. Von Anwaltsseite heißt es, Shindy sei in der Annahme am Drehort erschienen, dass alle nötigen Vorkehrungen getroffen worden seien.

Die nächste Verhandlung vor Gericht findet am 8. Juni statt. Dann sollen zwei Mitarbeiter der Produktionsfirma als Zeugen aussagen.