Rapper-Streit zwischen Bushido und Fler wird vor Gericht verhandelt

Die jüngste Episode im Dauerstreit zwischen den Rappern Bushido und Fler wird am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht verhandelt.
Bushido
Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
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Die jüngste Episode im Dauerstreit zwischen den Rappern Bushido und Fler wird am Mittwoch (11 Uhr) vor dem Münchner Landgericht verhandelt.

Bushidos Ehefrau, Anna-Maria Ferchichi, will Fler einzelne Textpassagen aus dessen Song „NONAME“ über sich verbieten lassen, hieß es vom Gericht.

Fler sieht die Aussagen von der Kunstfreiheit gedeckt, wie sein Anwalt Christian-Oliver Moser sagte. Gegenüberstehen werden sich nur die Anwälte der Kontrahenten. Deren persönliches Erscheinen wurde vom Gericht nicht angeordnet.

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Der Prozess ist die jüngste Entwicklung in einem für Außenstehende mitunter bizarr anmutenden Streit zwischen Fler und Bushido. Wie in der Rap-Szene üblich, tragen sie ihn vor allem über Songtexte aus, in denen sie sich gegenseitig beleidigen.

In dem Track „NONAME“ rappt Fler unter anderem über Bushidos Gattin: „Deine Frau, sie geht auf Party / Kommt erst wieder um halb vier / Bist allein mit deinen Kindern / Und sie sind nicht mal von dir.“

In dem Song „Renegade“ von Bushido und Animus heißt es wiederum: „Bundesweit bekannt als ein Mogul in diesem Rap-Geschäft // Fler dafür bekannt, dass ’ne Karotte in seinem Rektum steckt“.

Zusätzlich richtete Bushido noch über seinen Instagram-Account ein paar Worte an Fler. „Meine Frau und meine Kinder werden von dir angegangen, weil du weist, dass sie mir das Wichtigste im Leben sind. […] Ja, selbstverständlich geht sie aus. Ja, selbstverständlich macht sie Urlaub und ja, eines unserer Kinder ist nicht mein Leibliches. Dafür liebe ich es wie mein Eigenes“, heißt es dort.

Verbunden mit dieser Aussage ist zugleich aber auch eine Drohung. „Dafür wirst du deine Antwort bekommen. Genau wie deine Kumpels. Ihr hört von mir“, so Bushido. Das letzte Wort ist hier also ganz sicher noch nicht gesprochen.

mit Agenturmaterial (dpa)