Der Prozesstermin am Mittwoch gegen einen Berliner Clanchef ist wegen der Corona-Infektion von Bushido kurzfristig abgesagt worden. Der Rapper ist in dem Verfahren mutmaßliches Opfer und Nebenkläger. „Der heutige Termin am Landgericht ist aufgehoben“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts der Hauptstadt. Jetzt wolle man mit Gesundheitsamt und Arbeitsmedizinischem Zentrum das weitere Vorgehen besprechen. Die Sprecherin kündigte weitere Informationen im Laufe des Tages an.
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Offiziell sei die zuständige Strafkammer des Landgerichts am Morgen darüber unterrichtet worden, dass ein Verfahrensbeteiligter positiv auf das Coronavirus getestet worden sei.
Bushido hatte am Dienstagabend seine Infektion öffentlich gemacht. „Auch wenn ich alle Vorgaben sehr ernst genommen habe, habe ich heute einen positiven Corona-Test erhalten“, schrieb der 42-Jährige in einer Instagram-Story auf seinem Account. Er habe Symptome. „Nehmt die Sache ernst und achtet auf eure Mitmenschen“, so der Rapper.

Foto: www.instagram.com/bush1do/
Am Montag war die Befragung von Bushido im Prozess gegen Clanchef Arafat A.-Ch. und drei seiner Brüder fortgesetzt worden. Im Saal 500 waren am inzwischen zwölften Verhandlungstag mehr als 50 Personen.
Im Kriminalgericht in Berlin-Moabit gilt Maskenpflicht. Auch während der Verhandlung trugen alle Prozessbeteiligten sowie Zuschauer im Saal Mund-Nasen-Schutz.
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Richter, Staatsanwälte, Verteidiger sowie Bushido als Zeuge nahmen ihre Maske lediglich zum Sprechen ab. Der Hauptangeklagte Arafat A.-Ch. setzte als Einziger im Saal keine Maske auf. Der 44-Jährige leide seit seinem dritten Lebensjahr an Asthma und sei deshalb von der Maskenpflicht befreit, hatte einer seiner drei Verteidiger begründet.
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Laut Gerichtssprecherin könnten die bei dem Termin am Montag anwesenden Justizbediensteten jetzt selbst entscheiden, ob sie vorsorglich in Quarantäne gehen wollten.
Clanchef Arafat A.-Ch. werden versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Drei seiner Brüder sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Es sei zu Straftaten gekommen, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen aufgelöst habe.
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dpa