Online-Handelsfirma verklagt Kollegah – es geht um 250.000 Euro

Ein Online-Unternehmen will Schadenersatz von Rapper Kollegah. Der Musik-Star soll auf seinen Social-Media-Kanälen nicht wie vereinbart geworben haben.
Rapper Kollegah
Foto: Matthias Balk/dpa
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Ein Online-Unternehmen will Schadenersatz von Rapper Kollegah. Der Musik-Star soll auf seinen Social-Media-Kanälen nicht wie vereinbart geworben haben. Kollegah sieht das anders.

Eine Dresdner Online-Handelsfirma hat Gangster-Rapper Kollegah auf 250.000 Euro Schadenersatz verklagt. Das Düsseldorfer Landgericht will den Streit am kommenden Mittwoch verhandeln.

Kollegah ist immer für einen Spruch gut. Hier haben wir euch die 15 schrägsten Zitate des Rappers zusammengetragen:

Das Unternehmen habe mit Kollegah alias Felix Blume einen Lizenzvertrag abgeschlossen und Produkte für dessen Marke „Deus Maximus“ vertrieben, argumentiert die Klägerin. Im Gegenzug habe Kollegah die Produkte beworben.

Ende 2017 habe der Rap-Star die Werbung auf seinen Social-Media-Kanälen aber eingestellt. Im Januar 2018 habe er ein anderes Unternehmen unterstützt, das Produkte mit der Marke verkauft habe. Die Dresdner Firma gibt an, deshalb auf ihrer Ware sitzengeblieben zu sein. Es sei eine Kündigungsfrist von acht Monaten vereinbart gewesen, die Kollegah nicht eingehalten habe.

Kollegah und seine Anwälte bestreiten dies. Die Zusammenarbeit sei einvernehmlich beendet worden. Eine entsprechende Kündigungsfrist sei nicht vereinbart worden. Außerdem sei Kollegah selbst gar nicht Vertragspartner, sondern eines seiner Unternehmen. Nach Angaben des Gerichts sind einige der Vereinbarungen mündlich getroffen worden.

dpa