Keine Einigung im Streit von Online-Firma mit Kollegah

Im Rechtsstreit einer Online-Firma mit dem Gangster-Rapper Kollegah haben sich beide Seiten am Mittwoch nicht einigen können.
Kollegah
"Der Besuch [in Auschwitz] war eine aufwühlende, klärende Erfahrung für mich. Wenn du mit eigenen Augen siehst, wie dort fabrikmäßig Menschen vergast wurden, vergisst du das nie."
Stern-Interview vom 14.10.2018
Foto: Jens Kalaene/dpa
"Der Besuch [in Auschwitz] war eine aufwühlende, klärende Erfahrung für mich. Wenn du mit eigenen Augen siehst, wie dort fabrikmäßig Menschen vergast wurden, vergisst du das nie."
Stern-Interview vom 14.10.2018
Foto: Jens Kalaene/dpa

Im Rechtsstreit einer Online-Firma mit dem Gangster-Rapper Kollegah haben sich beide Seiten am Mittwoch nicht einigen können.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte vorgeschlagen, dass die Dresdner Handelsfirma 200.000 Euro bekommt. Kollegahs Anwalt bot 160.000 Euro. Die Gegenseite hatte 250.000 gefordert.

Nun wollen beide Seiten versuchen, doch noch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ohne Ergebnis und ohne neuen Termin wurde das Verfahren vertagt.

Das Unternehmen hatte Kollegah alias Felix Blume auf 250.000 Euro Schadenersatz verklagt. In der mündlichen Verhandlung hatten die Dresdner ihre Forderungen zwischenzeitlich auf 410.000 Euro hochgeschraubt.

Kollegah habe die mit dem Unternehmen getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten, argumentierte die Klägerin. Kollegahs Anwalt bestritt dies: Die Zusammenarbeit sei einvernehmlich beendet worden. Die Forderung sei in der Höhe nicht nachvollziehbar.

Die Handelsfirma gibt an, sie habe mit Kollegah einen Lizenzvertrag abgeschlossen und vornehmlich Kleidung für dessen Marke „Deus Maximus“ vertrieben. Im Gegenzug habe Kollegah die Produkte bewerben sollen.

dpa