Fler in Berlin vor Gericht: „Die lügen alle krass“

Fler hat sich in seinem Prozess mit acht Anklagen zu einigen Vorwürfen geäußert. Ihm werden mehrere Beleidigungen vorgeworfen.
Neustart Prozess gegen Rapper Fler
Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa
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Der Berliner Rapper Fler hat sich in seinem Prozess mit acht Anklagen zu einigen Vorwürfen geäußert. In einem Fall habe er sich durch eine Zivilstreife nachts provoziert gefühlt, erklärte der 38 Jahre alte Musiker am Mittwoch vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Die Beamten hätten sich an einer Ampel mit ihrem Wagen auffällig neben das Auto gestellt, mit dem er und seine Frau unterwegs gewesen seien. „Da bekommt man Angst“, sagte der Rapper. Er habe den Beifahrer gefragt, warum die Polizei da sei. Weil er keine Antwort bekam, sei es zu einer nun angeklagten Äußerung gekommen. „Er hat sich nicht benommen, ich mich nicht“, so Fler am zweiten Prozesstag.

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Rapper immer wieder verschiedene Menschen wüst verunglimpfte und beleidigte. So soll er eine Nachbarin im Juli 2018 wiederholt mit heftigen Worten tief gekränkt haben. Auf einem Videoportal habe er im März 2020 den Rapper Bushido als „Bastard“ und „ekeligen Hund“ bezeichnet. Auch die Ehefrau von Bushido sei beleidigt worden.

Wiederholt habe Fler zudem Polizeibeamte „minutenlang beschimpft“. Der Musiker, bürgerlich Patrick Losensky, habe in einem anderen Fall in Richtung eines Journalisten gedroht, und er habe sich des Fahrens ohne Führerschein schuldig gemacht.

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Ein 43 Jahre alter Polizist erklärte als Zeuge, der Angeklagte habe ihn im März 2020 massiv beleidigt. Zuvor seien er und seine Kollegen als Zivilstreife an dem Auto des Musikers vorbeigefahren, um festzustellen, wer am Steuer sitzt. Der nun Angeklagte sei als Beifahrer bei einer zweiten Begegnung kurz darauf „aggressiv und laut geworden“.

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Fler, der auch selbst Fragen an Zeugen stellte, meinte in einer Zwischenbemerkung: „Die lügen alle krass.“ Der Rapper und seine Anwälte hatten bereits vor dem Prozess erklärt, ein „erheblicher Teil der Tatvorwürfe“ sei „unzutreffend, verfälscht oder aus dem Kontext gerissen“. Im Zusammenhang mit Beleidigungsvorwürfen müsse beachtet werden, „wer sich äußert“. Grobe und rüpelhafte Äußerungen seien bei Gangster-Rappern üblich, so der Verteidiger zu Prozessbeginn.

Die Verhandlung wird am 27. Januar fortgesetzt.

dpa