Prozess gegen Fler: Haftstrafe ohne Bewährung gefordert – Urteil am 3. März

Gefängnis oder Bewährungsstrafe? Im Prozess gegen den Berliner Rapper Fler soll am 3. März das Urteil gesprochen werden.
Fler Gericht November 2020
Foto: Paul Zinken/dpa
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Gefängnis oder Bewährungsstrafe? Im Prozess gegen den Berliner Rapper Fler soll am 3. März das Urteil gesprochen werden. Das gab das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Freitag nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bekannt. Zunächst war noch mit einer Entscheidung des Gerichts am selben Tag gerechnet worden.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen einer Reihe von Straftaten eine Haft von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Da sie keine positive Prognose sehe, komme eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Fler sei nicht bereit, sich an Regeln zu halten. In der Vergangenheit verhängte Geld- und Bewährungsstrafen hätten ihn nicht abgehalten, Menschen in seinem Umkreis zu beleidigen. Die Staatsanwältin beantragte zudem eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung.

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Die Staatsanwaltschaft forderte, die Strafe sollte wegen Beleidigung mehrerer Polizisten, einer Nachbarin, eines Rechtsanwalts und eines Influencers sowie Fahrens ohne Führerschein, versuchter Nötigung eines Journalisten sowie verbotener Mitteilung aus Gerichtsverfahren verhängt werden.

Fler erscheint nicht vor Gericht

Das Gericht verhandelte in Abwesenheit von Fler. Vor einem Monat hatte der 38-Jährige für Aufsehen gesorgt, weil er aus Verärgerung über einen Journalisten schimpfend den Gerichtssaal verließ. Auch der Verteidiger konnte Fler, bürgerlich Patrick Losensky, nicht zurückholen. Das Gericht beschloss danach, ohne den Musiker weiterzuverhandeln.

Fler hatte sich zu einigen Vorwürfen im Prozess geäußert – zum Teil geständig. Einmal hatte er Aussagen von Zeugen mit den Worten „die lügen alle krass“ kommentiert. An einem anderen Prozesstag hatte er erklärt: „Für mich ist es künstlerische Freiheit, dass ich mich verhalte, wie sich ein Rapper verhält.“

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Der Verteidiger betonte: „Er ist auch eine Kunstfigur, das ist seine Rolle.“ Keine der ihm vorgeworfenen Äußerungen sei ohne Anlass erfolgt. Es sei allerdings zu „Überreaktionen“ gekommen. Im Zusammenhang mit den angeblichen Fahrten ohne Führerschein sei seinem Mandanten „übel mitgespielt“ worden. Der Rapper sei auch nach einer anwaltlichen Beratung davon ausgegangen, dass er sich bereits ans Steuer setzen durfte, obwohl er den ihm neu erteilten Führerschein noch nicht abgeholt hatte.

Auf Instagram meldete sich der vor Gericht nicht erschienene zu Wort. „Wenn die mal bei Kinderschändern so durchgreifen würden! Crazy🤦🏻‍♂️“, schrieb er unter ein Foto, das einen Artikel über ihn zeigt:

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In dem Prozess waren mehreren Anklagen zusammengefasst worden. Einige wurden nun abgetrennt. Um Beleidigung des Rappers Bushido geht es nun nicht mehr in dem aktuellen Verfahren. Im Internet soll Fler Bushido als „Bastard“ und „ekeligen Hund“ bezeichnet haben.

dpa