Streit um geöffnetes Busfenster eskaliert – Mann muss fünf Monate ins Gefängnis

Ein 50 Jahre alter Mann und ein 17 Jahre alter Schüler streiten sich in einem Linienbus um ein geöffnetes Fenster. Der Busfahrer spricht ein Machtwort, doch dann kommt es zu Handgreiflichkeiten. Der 50-Jährige muss
Foto: Shutterstock / everything possible
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Wegen eines handfesten Streits um ein geöffnetes Busfenster muss ein 50 Jahre alter Fahrgast für fünf Monate ins Gefängnis. Wie das Bonner Landgericht am Montag mitteilte, wurde das Urteil nun rechtskräftig.

Der Angeklagte, unterwegs nach Rheinbach (NRW), hatte sich im November 2019 mit einem 17-jährigen Schüler darum gestritten, ob das Busfenster im hinteren Teil des Fahrzeugs auf oder zu bleiben solle.

Busfahrer entscheidet: Das Fenster bleibt geschlossen

Nachdem der Busfahrer wegen des Streits gestoppt und entschieden hatte, dass das Fenster geschlossen bleiben sollte, hielt sich der Angeklagte nicht an die Anweisung, sondern öffnete das Fenster erneut.

Als der Schüler es wieder schließen wollte, griff der Angeklagte ihn an, warf ihn zu Boden, trat wiederholt auf ihn ein – und sprang schließlich mit Wucht auf seinen Brustkorb. Vier Tage war der 17-Jährige mit Arm- und Thorax-Prellungen krankgeschrieben.

War es Notwehr? Das Gericht sagt: „Nein“

Der vielfach vorbestrafte Angeklagte war gegen das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom August 2020 in Berufung gegangen. Er habe in Notwehr gehandelt, erklärte er.

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Die Berufungsrichterin jedoch glaubte ihm seine Version nicht: Wenn einer im Mittelgang eines Busses wehrlos auf dem Rücken liege, dann gehe keine Gefahr von ihm aus – und damit gebe es auch keine Notwehrlage. Chancenlos nahm der Angeklagte schließlich die Berufung zurück. An den Schüler muss er zudem noch 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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dpa