Düsseldorf: Fitnessstudios dürfen am 6. Juni wieder öffnen – Inzidenz fünf Werktage unter 50

Eine gefühlte Ewigkeit sind die Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen, und damit auch in Düsseldorf, wegen der Corona-Pandemie schon geschlossen. Aber mit der sinkenden Inzidenz kommt nun die Wiedereröffnung: am Sonntag, 6. Juni. Wir erklären euch die Regeln für eine Wiederaufnahme des Gym-Betriebs.
Fitnessstudio John Reed
Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
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Seit dem 2. November 2020 sind die Fitnessstudios in NRW geschlossen – und damit auch in Düsseldorf. Gerade im Winter, bei kalten Temperaturen, war die Sehnsucht der Sportbegeisterten nach den Innenräumen ihres Gyms groß. Doch selbst bei den aktuell steigenden Temperaturen fragen sich viele, wann die Fitnessstudios wieder öffnen dürfen. Wir erklären euch die Regeln.

Entscheidend für die Öffnung der Fitnessstudios ist, wie beispielsweise auch bei der Außengastronomie, die Sieben-Tages-Inzidenz einer Stadt oder eines Kreises. Doch weil Fitnessstudios sich in geschlossenen Räumen befinden, muss die Zahl noch deutlich unter der oft verwendeten Grenze von 100 liegen: nämlich bei unter 50 – und zwar stabil.

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Das bedeutet: Der Inzidenzwert muss fünf Werktage (Montag bis Samstag, Feiertage ausgenommen) in Folge unter 50 liegen. Das ist in Düsseldorf seit Samstag (29. Mai) der Fall. Der fünfte Werktag in Folge mit einer Inzidenz unter 50 wurde am Freitag (4. Juni) erreicht. Der Donnerstag (3. Juni) ist ein Feiertag und wurde daher nicht mitgezählt. Zu Lockerungen kommt es – nachdem die fünf Werktage in Folge erreicht wurden – am übernächsten Tag. Die Fitnessstudios in Düsseldorf dürfen also am Sonntag, 6. Juni wieder öffnen.

Fitnesstudios Düsseldorf: Negativer Corona-Test ist Pflicht

Doch damit nicht genug. Denn auch wenn die Inzidenz in Düsseldorf stabil unter 50 liegt, ist für den Besuch im Fitnessstudio ein negativer Corona-Test Pflicht. Außerdem werden die Kontaktdaten von den Betreibern zur Nachverfolgung erfasst und es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Das besagt die Corona-Schutzverordnung, die seit dem 15. Mai in Nordrhein-Westfalen gilt.

Am Mittwoch (19. Mai) wurde die Bedingung für die Öffnung der Außengastronomie – ein stabiler Inzidenzwert von unter 100 – erfüllt. Auch kontaktloser Sport in Gruppen von bis zu 20 Personen an der frischen Luft ist damit seit dem 21. Mai erlaubt. Mit dem stabilen Inzidenzwert unter 50 kann nun auch drinnen wieder Sport getrieben, und damit auch die Hanteln bei John Reed, McFit und Co. geschwungen, werden – am selben Tag wie in Köln.

Die wichtigsten Corona-Regelungen, die seit dem 15. Mai 2021 einheitlich in ganz NRW gelten, haben wir hier noch einmal für euch zusammengefasst.