Corona: Gericht kippt Alkoholverbot in Düsseldorfer Altstadt

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine ungewöhnliche Maßnahme der Stadt in der Corona-Krise verworfen: Alkoholverbot ab 18 Uhr außer Haus.
Altstadt Duesseldorf
Foto: Wolfgang Harste
Foto: Wolfgang Harste

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine ungewöhnliche Maßnahme der Stadt in der Corona-Krise verworfen.

Mitte Mai hatte Düsseldorf für abends den Verkauf und das Trinken von Alkohol außer Haus in der bekannten Altstadt verboten. Am Wochenende galt das Verbot schon ab dem Nachmittag. Das Gericht gab nun dem Eilantrag eines Einzelhändlers statt und erklärte die Verordnung für rechtswidrig (Az.: 7 L 903/20). Das Alkoholverbot sei nicht geeignet, um Corona-Infektionen einzudämmen, hieß es am Donnerstag.

„Weder der Verkauf noch der Verzehr von Alkohol außer Haus“ führten laut Gericht „unmittelbar zu weiteren Infektionen und zur Ausbreitung der Krankheit“. Das Argument der Stadt, dass man so spontane Menschenansammlungen verhindere, ziehe nicht: Die Stadt gehe selbst davon aus, dass trotzdem viele Besucher kämen.

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Besser geeignet seien etwa „Zugangsbeschränkungen zur Altstadt und die Einrichtung von Sperrzonen“, um der „befürchteten Überfüllung der Altstadt entgegenzuwirken“.

Die Stadt Düsseldorf hatte bereits am Mittwochabend vor der offiziellen Verkündung des Gerichts reagiert und das Alkoholverbot aufgehoben. Man werde nun andere Möglichkeiten suchen, um Menschenansammlungen in der Altstadt zu vermeiden.