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Sex soll gesund und glücklich machen. Wer es aber übertreibt und seine Gesundheitsmission auch auf den Arbeitsplatz verlagert, muss mit Konsequenzen in Form einer Abmahnung rechnen – sofern man erwischt oder von Kollegen verraten wird. Foto: Andrey_Popov/Shutterstock.com

Sex auf dem Büro-Kopierer? Man könnte meinen, dies wäre eine der beliebtesten Fantasien. Dem ist aber nicht so. Laut einer Studie träumen Männer vom Sex im Lagerraum. Frauen bevorzugen hingegen den Fahrstuhl und lediglich ein kleiner Teil wünscht sich das wilde Treiben auf dem Kopierer. Foto: Iakov Filimonov/Shutterstock.com

Private Tätigkeiten sind am Arbeitsplatz nicht erlaubt und da der Geschlechtsverkehr nun mal sehr privat ist, sollten die hormonellen Schwankungen unterdrückt und ins Privatleben verlegt werden. Wer erwischt wird, hat die betriebliche Ordnung im Büro gestört, was eine Abmahnung zur Folge haben kann. Foto: BlueSkyImage/Shutterstock.com

Im Büro sind die Angestellten dazu verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Kommt man seiner Pflicht nicht nach, weil man sich lieber den menschlichen Trieben hingibt, gilt dies als Arbeitsverweigerung und kann unangenehme Folgen haben. Foto: Photographee.eu/Shutterstock.com

Es kann durchaus eine prickelnde Angelegenheit sein, wenn sich Kollegen über den Büro-Account heiße Mails schicken. Doch die damit einhergehende Erregung kann auch schnell ein Ende finden, wenn man erwischt wird. Privatnachrichten über den Büro-Account zu versenden, ist nämlich verboten. Foto: MilanMarkovic78/Shutterstock.com

Laut einer Forsa-Studie waren 22 Prozent der Umfrageteilnehmer nicht abgeneigt, eine Affäre mit einem Kollegen zu beginnen, und 14 Prozent der Befragten gaben an, dass sie schon einmal Sex im Büro hatten. Am häufigsten finden die Liebesabenteuer aber während Betriebsfeiern statt. Foto: bg_knight/Shutterstock.com

Eine kleine Nummer im Büro während der Mittagspause? Oder eine heiße Begegnung auf dem Schreibtisch nach Feierabend? Nein, auch das nicht erlaubt. Denn auch mit diesen Handlungen werden die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Foto: Kaspars Grinvalds/Shutterstock.com

Sex im Büro ist nicht erlaubt. Kommen Kollegen jetzt auf die Idee, sich kurz im Park nebenan zu vergnügen, ist Vorsicht geboten. Wer hier erwischt wird, dem droht eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Foto: sakkmesterke/Shutterstock.com

Wenn aus der Affäre zwischen Kollegen Liebe entsteht, sollte der Vorgesetzte darüber informiert werden. Wichtig ist hier, dass die Arbeit nicht unter der Beziehung leidet, was in dem Gespräch unbedingt erwähnt werden sollte. Foto: Mak3t/Shutterstock.com

Ein Arbeitskollege könnte durchaus ein idealer Partner sein, denn schließlich können sich gemeinsame berufliche Interessen positiv auf die Beziehung auswirken. Der Büroalltag darf aber nicht die Oberhand gewinnen. Das würde sich wiederum negativ auf die Beziehung auswirken. Foto: Sonsedska Yuliia/Shutterstock.com
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