Sturm und Unwetter: Verkehrsschild kippt auf Auto – wer zahlt den Schaden?

Bei einem Sturm kippte ein Verkehrsschild der Stadt Köln auf ein geparktes Auto. Nun verklagt der Fahrzeughalter die Stadt auf Schadenersatz – mit Erfolg?
Sturm kippt Verkehrsschild um: Stadt soll Schaden bezahlen
Ein Verkehrsschild ist bei Sturm umgekippt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Ein Verkehrsschild ist bei Sturm umgekippt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Sobald ein temporäres Verkehrsschild ordnungsgemäß gesichert worden ist, stehen die Chancen auf Schadensersatz schlecht, wenn es bei Unwetter umfallen sollte. Das zeigt der Fall, der vor dem Kölner Landgericht verhandelt wurde. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Köln: Starker Sturm verursacht Schaden am Auto

Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug am Vorabend eines aufziehenden Sturms vor seinem Haus auf einem Parkplatz abgestellt. In der Nähe befand sich ein zeitlich befristet aufgestelltes Baustellenschild. Die Stadt hatte eine Baufirma mit dem Aufstellen im Zusammenhang mit Fahrbahnarbeiten beauftragt. In der Nacht fiel das Schild im Sturm mit Windstärke 11 auf das Auto.

Den entstandenen Schaden wollte der Autobesitzer von der Stadt ersetzt bekommen. In seinen Augen war das Schild nicht gut genug gesichert gewesen. Die Stadt lehnte ab, der Mann zog vor Gericht.

Wer zahlt Sturm-Schaden? Gutachter erklärt

Das Gericht erkannte keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. So sei die Befestigung des Schilds ausreichend gewesen. Ein Gutachter bestätigte das ordnungsgemäße Aufstellen durch die Firma. Damit seien die maßgeblichen Sicherheitsvorschriften eingehalten worden.

Somit musste das Schild in diesem Fall bis Windstärke 8 standhalten, das gilt laut DAV als stürmischer Wind. Darüber hinaus gilt höhere Gewalt bei Sturm, und man muss sein Eigentum selbst schützen. Daher traf die Stadt kein Verschulden. Das wäre in Betracht gekommen, wenn es bei Windstärken unter 8 umgekippt wäre, so der DAV.

Das Gericht wies dem Autofahrer die Schuld zu, der zu nah am Verkehrsschild geparkt hatte, obwohl die Wetterlage bekannt gewesen war. Er blieb auf dem Schaden sitzen.

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dpa