Stadt Köln nennt Zahlen: So teuer wird das Anwohnerparken 2024

Inflation und steigende Energiepreise machen vielen Kölnern zu schaffen. Jetzt sollen sie auch zehnmal so viel wie bisher für einen Parkplatz im eigenen Viertel berappen.
Parken wird teurer
Ein Schild mit Parkanweisungen. Foto: Daniel Naupold/dpa
Ein Schild mit Parkanweisungen. Foto: Daniel Naupold/dpa

Kürzlich waren es noch Parteivorschläge, jetzt soll es knallharte Realität werden: Das Anwohnerparken in Köln wird über 1000 Prozent teurer als bisher. Ab Januar 2024 zahlen Anwohner für den Parkausweis statt 30 Euro mehr als zehnmal so viel.

Welche Kosten genau auf Kölner zukommen, das veröffentlichte die Stadt Köln jetzt in einer Pressemitteilung. Darin heißt es: „Die Gebühr wird – frühestens ab 1. Januar 2024 – regulär zwischen 330 und 390 Euro im Jahr betragen.“

Die Mehreinnahmen sollen in den Gesamthaushalt fließen und laut Stadt zur Förderung der Mobilitätswende genutzt werden. Damit solle nicht zuletzt auch ein Mehrwert an Lebensqualität für die Menschen, die in Wohngebieten mit hohem Parkdruck leben, entstehen.

Anwohnerparkausweise werden teurer: Kölner OB Reker verteidigt Beschluss

Oberbürgermeisterin Henriette Reker erklärt dazu: „Die bisherigen Gebühren für das Bewohnerparken sind angesichts des knappen öffentlichen Raums nicht mehr zeitgemäß, zumal Inhaber*innen eines Bewohnerparkausweises für nur 30 Euro pro Jahr mehrheitlich dort parken können, wo andere ein Parkticket ziehen müssen. Die neue Gebührenordnung ist also einerseits gerechter und dient andererseits unserem Ziel, die knappen öffentlichen Flächen der Stadt Köln zu schonen. Wir erhoffen uns, dadurch die Zahl der Autos in Köln zu reduzieren. Die neuen Bewohnerparkgebühren sind ein Baustein der Mobilitätswende.“

Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität, fügt hinzu: „Zur Mobilitätswende gehört auch ein Umdenken in der Verkehrsmittelnutzung. Alternative Mobilitätsangebote sind in unserer Stadt bereits vorhanden und werden noch stärker ausgebaut. Wer ein Auto besitzt und im knappen öffentlichen Raum abstellen möchte, muss in Zukunft einen Beitrag für diese Nutzung leisten. Damit wird auch ein Anreiz zum Umdenken geschaffen.“

Teure Anwohnerparkausweise sollen in Köln zum Umdenken anregen

Nur mithilfe einer angemessenen Bewohnerparkgebühr könne eine gewünschte Steuerungswirkung im Sinne einer fairen Neuaufteilung des öffentlichen Raumes erzielt werden. Die neue Bewohnerparkgebühr solle einen Beitrag dazu leisten, dass sich der Parkdruck im öffentlichen Raum verringert. Zum einen werden private KFZ-Stellplätze und Garagen wieder verstärkt zum Parken des eigenen Autos genutzt und zum anderen regt es zum Nachdenken an, ob sich das vielleicht nur sporadisch genutzte Auto noch rechnet.

Überdies soll die Einführung dieser Gebühr Anreize schaffen, nach Möglichkeit auf umweltfreundliche Alternativen wie den ÖPNV, das Rad oder auf Angebote des Autoteilens wie Carsharing umzusteigen, vielleicht ein kleineres Auto in Erwägung zu ziehen und die Qualität des öffentlichen Raumes zu verbessern.

Köln: Schul- und Supermarktplätze bald auch für Anwohner frei?

Darüber hinaus soll ein Konzept erarbeitet werden, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten ausgeweitet werden kann. Anhand zweier städtischer Parkbauten soll exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept aufgestellt und den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Zusätzlich ist zu überprüfen, ob auch Schul- und Supermarktparkplätze für das Bewohnerparken geöffnet werden können.

Bisher wurde in den derzeit 47 Bewohnerparkgebieten lediglich der Verwaltungsaufwand, also eine Bearbeitungsgebühr zur Ausstellung des Bewohnerparkausweises von 30 Euro pro Jahr fällig; das Parken an sich war kostenlos. Eine veränderte Landesgesetzgebung ermöglicht nun den Kommunen auch das Parken mit Gebühren zu belegen und die Höhe der Bewohnerparkgebühren selbst festzulegen. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Köln nun Gebrauch.

So teuer wird das Anwohnerparken in Köln

In Zukunft werde der wirtschaftliche Wert der Parkmöglichkeiten für die Bewohner herangezogen. Dafür wurde anhand der geltenden Parkgebühren berechnet, wie hoch der Wert für einen Bewohnerparkausweis ist. Der wirtschaftliche Wert eines öffentlichen Parkplatzes ist gleichzeitig mit der tatsächlich in Anspruch genommenen Fläche durch den Pkw verknüpft. Aus diesem Grund fließt in die Berechnung zusätzlich die Länge des Fahrzeuges ein.

Zusätzlich werde – wie bisher – der Verwaltungsaufwand, also die Personal- und Sachkosten, in Rechnung gestellt.

Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und dem Merkmal „G“ sowie Inhaber einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen („orangefarbener Parkausweis“) gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis) erhalten eine Gebührenermäßigung von 80 Prozent. Personen mit einer Behinderung, bei denen die Voraussetzungen für das Merkmal „aG“ vorliegen, können durch das Amt für öffentliche Ordnung eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung erhalten.

Ebenfalls erhalten Inhaber des „KölnPass“ eine Gebührenermäßigung von 75 Prozent der jeweils maßgebenden Gebührenhöhe der entsprechenden Fahrzeuggröße. Hieraus ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Gebührentarife für PKW und Motorräder (inklusive, Trikes und Quads etc.) in den ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten:

So teuer soll Anwohnerparken ab 2024 werden. Grafik: Stadt Köln

Anwohnerparken wird teurer – aber nicht für alle

Die nach § 46 StVO erteilten Ausnahmegenehmigungen (Parkerleichterungen für Handwerker, Hebammen, Pflegedienste, Ärzte oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen) sind von der Gebührenanpassung nicht betroffen.

Anwohnerparken in Köln: Diese Autos bekommen keine Anwohnerparkausweise mehr

Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 5600 Millimeter erhalten künftig keine Bewohnerparkausweise mehr. Fahrzeuge mit solchen Ausmaßen, die auf öffentlichen Stellplätzen abgestellt werden, ragen oft entweder in die Fahrbahn hinein oder schränken die Bewegungsfreiheit auf Gehwegen ein. Sie führen laut Stadt zu negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Bewohnerparkausweise können jeweils mit einer Dauer von sechs oder zwölf Monaten ausgestellt werden. Ein Antrag auf Verlängerung kann frühestens drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes beantragt werden. Die Verwaltung prüfe, ob die Bewohnerparkausweise auf Wunsch auch bis zu einer Dauer von maximal vier Jahren ausgegeben werden können. 

Seit Februar 2022 können die nordrhein-westfälischen Kommunen die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst festlegen. Davor regelte das Bundesrecht die Gebührenhöhe und begrenzte sie auf 30,70 Euro pro Jahr.