Totschlag durch Unterlassen wird einer Mutter vorgeworfen, die ihr Baby vor eine Klappe gelegt hatte. Zuvor hatte sie sich nicht ausreichend um den Säugling gekümmert.
Demnach soll sie den lebensfähigen Jungen im vergangenen Juli heimlich in ihrer Wohnung zur Welt gebracht haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sie das Baby nicht versorgt, sondern es in einen Kleiderschrank gelegt. Am nächsten Morgen soll sie es vor der Babyklappe eines Frauenhauses abgelegt haben, so dass der Alarm nicht ausgelöst wurde. Dort wurde das Kind einige Zeit später tot gefunden. Mitarbeiter des Frauenhauses gaben ihm den Namen Elias.
Die Angeklagte war rund einen Monat nach der Tat festgenommen worden. Auf ihre Spur kam die Polizei über eine Einkaufsquittung, die bei dem Baby entdeckt worden war. Für den Prozess hat das Landgericht vier Verhandlungstage angesetzt.
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dpa