Kölner bei Zwangsräumung erschossen – Fall ad acta gelegt

Bei einer Zwangsräumung wurde ein psychisch auffälliger Mieter (†48) aus Köln im August 2022 erschossen, weil er Beamte bedrohte. Der Fall wurde nun geprüft und die Ermittlungen eingestellt.
Polizei erschießt Mieter bei Zwangsräumung von Kölner Wohnung
Der Erschossene wird aus der Wohnung in Köln-Ostheim abtransportiert. Foto: Oliver Berg/dpa
Polizei erschießt Mieter bei Zwangsräumung von Kölner Wohnung
Der Erschossene wird aus der Wohnung in Köln-Ostheim abtransportiert. Foto: Oliver Berg/dpa

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Mieters durch Polizeikugeln bei einer Zwangsräumung in Köln hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Bei dem Todesermittlungsverfahren hätten sich „keine konkreten Hinweise auf ein strafbar relevantes Fehlverhalten Dritter“ ergeben, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag auf Anfrage mit. Der Schusswaffeneinsatz der Polizeibeamten sei durch das Notwehrrecht gerechtfertigt gewesen. Zuerst hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet (Freitag).

Der Mieter war Anfang August 2022 bei einer Zwangsräumung von zwei Schüssen zweier Polizisten getroffen worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 48-Jährige die Beamten mit einem Messer bedroht. Obwohl die Polizisten Reizgas einsetzten und ihn aufforderten, das Messer fallen zu lassen, habe der unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Mann sich mit erhobenem Messer auf die Beamten zu bewegt. Die Beamten hätten die gezielten Schüsse zu ihrem eigenen Schutz abgegeben, erläuterte Bremer.

Die zuständige Gerichtsvollzieherin hatte die Polizei bei der geplanten Zwangsräumung um Amtshilfe gebeten, weil der Mieter als gewaltbereit und psychisch auffällig bekannt gewesen sei. Deshalb hätten acht Polizisten die Gerichtsvollzieherin begleitet und die Wohnungstür gewaltsam mit einer Ramme geöffnet.

dpa