„Ohne Not und Anlass“: Hendrik Wüst kritisiert Muezzin-Ruf-Regel in Köln

Seit Oktober 2021 sind in Köln auf Antrag Muezzin-Rufe erlaubt. Moscheen dürfen ihre Gläubigen mit dem Ausruf "Alahu akbar" über Lautsprecher zum Gebet rufen. Hendrik Wüst übt Kritik an der Neuregelung.
Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld
Die Ditib-Moschee in Ehrenfeld. Foto: Christoph Driessen/dpa
Die Ditib-Moschee in Ehrenfeld. Foto: Christoph Driessen/dpa

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht das Modellprojekt der Stadt Köln für Muezzin-Rufe zum Freitagsgebet kritisch. Es stehe zwar außer Zweifel, dass der Muezzin-Ruf unter die Religionsfreiheit falle, sagte Wüst der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Als Ergebnis einer Abwägung mit anderen Grundrechten wird aktuell jedoch nur sehr reduziert an einzelnen Orten von Moscheen zum Gebet gerufen.“

Das habe in den vergangenen Jahren zu einer hohen gesellschaftlichen Befriedung dieses Themas geführt, sagte Wüst. „Ohne Not und Anlass, wie mir scheint, wird nun in Köln in diesen Frieden eingegriffen. Denn die Ankündigung der Stadt kommt ja quasi einem Aufruf an alle Moscheegemeinden gleich, Anträge auf Einführung des Muezzin-Rufs zu stellen. Ich habe die Sorge, dass damit möglicherweise mehr Streit in die Gesellschaft getragen als der Integration gedient wird.“

Stadt Köln erlaubt Moscheen den Muezzin-Ruf auf Antrag

Köln hatte Anfang Oktober 2021 erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen künftig ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen dürften. Zu den Auflagen gehört etwa, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Das Modellprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Die Stadt verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten. Die Initiative war breit diskutiert worden.

Mehr News zum Thema: 

 

dpa