Nervige Amtshandlung: 600.000 Kölner müssen Führerschein umtauschen

Für viele Kölner steht schon bald eine nervige Amtshandlung an: 600.000 Personen, die in der Domstadt leben und Auto fahren, müssen ihren Führerschein umtauschen. Weil die EU-Richtlinien das so vorschreiben.
Führerschein
Foto: Ole Spata/dpa
Foto: Ole Spata/dpa

Die gute Nachricht zuerst: Die meisten Autofahrer und Autofahrerinnen können sich mit dem „Lappen“-Tausch noch ein paar Jahre Zeit lassen. Für Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, steht der Führerscheintausch jetzt aber an. Bis spätestens 19. Januar 2022 muss der „Lappen“ gewechselt sein.

Grund für den nervigen Behördengang sind EU-Richtlinien, die 2013 eingeführt worden sind. Seit dem Jahr hat die Europäische Union ein einheitliches Fahrerlaubnis-Dokument kreiert, das fälschungssicherer als die „alten“, unterschiedlichen Führerscheine sein soll.

Führerschein-Wechsel: Bis wann muss ich meinen „Lappen“ tauschen?

Alle Führerscheine, die also vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind, müssen in den nächsten Jahren gegen einen neuen „Lappen“ im Scheckkarten-Format getauscht werden. In ganz Deutschland sind das rund 40 Millionen Exemplare! Allein in Köln rechnet die Stadt mit rund 600.000 Dokument-Wechseln. Damit die Behörden nicht überlastet werden, werden die Tausch-Perioden nach Geburtsjahren gestaffelt.

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Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen alle unbefristeten Führerscheine in das neue Dokument im Scheckkarten-Format mit Befristung umgetauscht worden sein. Und: Für den Tausch müssen Führerschein-Besitzer in einem der städtischen Kundenzentren vorsprechen und einen Antrag stellen. Mehr Informationen dazu hier.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr des Besitzers und spätestes Abgabedatum: 

  • vor 1953 – 19. Januar 2033
  • 1953-1958 – 19. Januar 2022
  • 1959 – 1964 – 19. Januar 2023
  • 1965-1970 – 19. Januar 2024
  • 1971 oder später – 19. Januar 2025

Führerscheine, die zwischen 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr des Besitzers und spätestes Abgabedatum: 

  • 1999-2001 – 19. Januar 2026
  • 2002-2004 – 19. Januar 2027
  • 2005-2007 – 19. Januar 2028
  • 2008 – 19. Januar 2029
  • 2009 – 19. Januar 2030
  • 2010 – 19. Januar 2031
  • 2011 – 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013 – 19. Januar 2033

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