Wegen versuchten Mordes und besonders schweren Raubes stand Thomas Drach am Dienstag erneut vor dem Kölner Landgericht. Der 61-Jährige soll nach seiner Haftentlassung vier Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und Limburg überfallen haben. Bei zwei Taten soll er auf jeweils einen Wachmann geschossen haben. Ein mutmaßlicher Komplize ist mitangeklagt. Das Landgericht glich einer Festung.
Drachs Anwälte erklärten am ersten Prozesstag allerdings, dass sich der 61-Jährige nicht zu den erhobenen Vorwürfen äußern wolle. Er werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und weder zu seiner Person noch zur Sache Angaben machen, sagte sein Verteidiger. Auch der niederländische Mitangeklagte wollte keine Aussagen machen. Sein Anwalt nannte die Anklageschrift dürftig, sie enthalte keine belastbaren Beweise.
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Der Prozess hatte mit erheblicher Verzögerung begonnen. Der Anwalt des Mitangeklagten gab an, sein Mandant habe starke Kopfschmerzen und müsse erst eine Tablette einnehmen. Die Hauptverhandlung wurde daraufhin unterbrochen. Auch galten am Gericht sehr hohe Sicherheitsvorkehrungen. Bewaffnete Polizisten waren zu sehen, Beobachter des Prozesses wurden streng kontrolliert. Drach war am frühen Dienstagmorgen in einer Kolonne von drei schwarzen Wagen mit Blaulicht in das Gerichtsgebäude gefahren worden.
Drach, aufgewachsen in Erftstadt bei Köln, ist bereits mehrfach von Gerichten verurteilt worden und gilt als einer der bekanntesten Verbrecher Deutschlands. 1996 hatte er den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und ihn nach 33 Tagen wieder freigelassen – gegen ein Lösegeld von 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken. Für die Tat verurteilte ihn das Hamburger Landgericht zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis. Nach seiner Entlassung 2013 setzte er sich ins Ausland ab. Anfang 2021 wurde er wegen des Verdachts auf die Geldtransporter-Überfälle in den Niederlanden festgenommen.
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Seine Verteidiger gingen mit der Erwartung in den Prozess, Drach am Ende als freien Mann verabschieden zu können. „Es gibt gar keine Beweissituation, die eine Verurteilung rechtfertigen könnte“, sagte sein Anwalt Andreas Kerkhof vor dem Start des Verfahrens. „Es gibt ein paar vage Indizien, mehr aber auch nicht.“ Auch liege in dem ganzen Fall aus seiner Sicht eine Vorverurteilung vor. „Hätte der Mandant einen anderen Lebenslauf, müsste er sich hier nicht verantworten“, sagte Kerkhof. Im Falle einer Verurteilung steht für Drach neben einer hohen Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Raum.
Am ersten Verhandlungstag brachten die Verteidiger der Angeklagten mehrere Anträge ein. Darin geht es unter anderem um die Besetzung der Kammer, Tonaufnahmen aus der Verhandlung, ausreichende Akteneinsicht und die Frage, ob alle Interessierten Zugang zum Saal bekommen haben. Über die Anträge will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Für den Prozess sind bisher 53 Verhandlungstage bis Ende September terminiert.
dpa