Krawalle in Nizza: Kölner Ultras zeigen Reue vor Gericht

Nach den schweren Krawallen beim Europapokalspiel des 1. FC Köln in Nizza müssen sich zwei Männer vor Gericht verantworten. Es soll nicht ihre einzige Auseinandersetzung gewesen sein.
Fankrawalle bei OGC Nizza - 1. FC Köln
Fans laufen mit Pyrotechnik über eine Tribüne. Foto: dpa
Fans laufen mit Pyrotechnik über eine Tribüne. Foto: dpa

Nach den Krawallen im September 2022 in Nizza stehen seit Dienstag (31. Januar) zwei Männer aus der Kölner Ultra-Szene unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs vor dem Amtsgericht. Die Männer im Alter von 30 und 31 Jahren räumten am ersten Verhandlungstag ein, an den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des 1. FC Köln und von OGC Nizza am Rande des Europa-Conference-League-Spiels beider Fußball-Clubs in Südfrankreich beteiligt gewesen zu sein.

Vor der Partie in der südfranzösischen Stadt war es zu schweren Ausschreitungen gekommen. Deshalb hatte die Begegnung mit einer fast einstündigen Verspätung begonnen. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt, darunter neun Polizisten.

Konkret wurde dem 30-Jährigen vorgeworfen, einen zuvor von Nizza-Ultras geworfenen Bengalo aufgenommen und zurückgeworfen zu haben. Zudem soll er laut Anklage eine Metallplatte in Richtung gegnerischer Fans geschleudert haben.

Der andere Mann soll sich am Sturm des VIP-Blocks im Stadion beteiligt, einen Ordner geschubst, einen Poller mit Metallfuß Richtung gegnerischer Fans geworfen und einen am Boden liegenden Fan getreten und Schmerzen zugefügt haben.

Krawalle in Nizza: Prozessauftakt und Ende der U-Haft

Der 31-Jährige hatte im vergangenen Oktober eine Woche in Untersuchungshaft gesessen. Der 30-Jährige war bis zum Prozessauftakt mehr als vier Monate in U-Haft. Während der Zeit war auch das erste Kind des Mannes geboren worden. „Ich bereue zutiefst, dass ich mich an den Vorfällen in Nizza beteiligt habe“, sagte er. Aufgrund des „reuigen Geständnisses“ verschonte das Gericht den Mann von weiterer U-Haft. Er verließ das Gericht auf freiem Fuß.

Außer der Teilnahme an den Krawallen in Nizza wird den beiden Angeklagten, die im Amateurfußball aktiv sind, noch eine Auseinandersetzung bei einem Freundschaftsspiel im Januar 2022 in Köln-Buchheim zur Last gelegt. Dort sollen sie an einer Körperverletzung beteiligt gewesen sein. Der Prozess vor dem Kölner Amtsgericht soll kommenden Dienstag fortgesetzt werden.

dpa