Kölner Wirt erstochen – Angeklagter muss dauerhaft in Psychiatrie

Das Urteil im Falle des erstochenen Wirts in Köln ist gesprochen worden. Demnach muss der Angeklagte in die Psychiatrie. Vom Vorwurf des Totschlags wurde der Täter freigesprochen.
Foto: Shutterstock / everything possible
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Das Urteil ist gefallen. So muss nach dem gewaltsamen Tod eines Kölner Wirts der Täter dauerhaft in die Psychiatrie. Das Kölner Landgericht urteilte am Donnerstag – der 31 Jahre alte Mann sei zum Zeitpunkt der Tat wegen einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen. Der 73 Jahre alte Wirt war im März vergangenen Jahres erstochen in seiner Kneipe entdeckt worden. Das Opfer und der 31-Jährige hatten vor der Tat regelmäßig sexuellen Kontakt. Dafür soll der Wirt dem 31-Jährigen geringfügig Geld gegeben haben, hieß es in der Anklage.

Auch am Morgen des 25. März 2022 trafen sich die beiden Männer allem Anschein nach, um Sex miteinander zu haben. Darauf deutet hin, dass der 73-Jährige mit heruntergelassenen Hosen gefunden worden war. Bis zuletzt blieb unklar, warum der 31-Jährige den Mann mit 46 Messerstichen und -schnitten tötete. Er hatte vor Gericht zu den Tatvorwürfen geschwiegen.

Vom Vorwurf des Totschlags wurde der Mann wegen seiner psychischen Erkrankung freigesprochen. Der Angeklagte leidet seit früher Kindheit an einer Persönlichkeitsstörung, einer wahnhaften Schizophrenie und einer schweren Form der Epilepsie. So soll er Vergiftungsfantasien, aber auch visuelle Wahnerscheinungen haben.

dpa