Kölner Landgericht spricht Messerstecher frei – der Grund ist brisant

Weil der Angeklagte in Wahrheit das Opfer war, wurde er vom Kölner Landgericht von der Anklage des versuchten Totschlags freigesprochen.
Landgericht Köln
Das Kölner Landgericht. Foto: Oliver Berg/dpa
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Das Kölner Landgericht. Foto: Oliver Berg/dpa

Wegen entlastender Aufnahmen aus einer Überwachungskamera ist ein 22-Jähriger in Köln vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Der Mann habe in Notwehr gehandelt, urteilte das Kölner Landgericht am Dienstag, 29. März. „Der Angeklagte war in Wahrheit das Opfer“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann hatte im Juni 2021 einen 24-Jährigen auf einer Partymeile in der Kölner Innenstadt mit einem Messer vier Mal in den Oberkörper gestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt.

Wie das Gericht feststellte, war der Angeklagte damals grundlos aus einer Gruppe von bis zu zwölf Männern angegriffen und zu Boden gerissen worden. Auf den am Boden liegenden Mann hatten dann fünf bis sechs der Angreifer eingeschlagen und -getreten. „Was einem anderen, nicht so wehrhaften Opfer, in gleicher Situation geschehen wäre, wollen wir uns nicht ausmalen“, ordnete der Richter die Heftigkeit des Angriffs ein. Der Angeklagte habe sich jedoch mit einem Messer zur Wehr setzen können. Nachgewiesen worden war die Notwehrsituation des Angeklagten durch Aufnahmen einer hochauflösenden Überwachungskamera in der Nähe des Tatortes.

Wegen zwei weiterer Anklagen – einer gefährlichen Körperverletzung und dem Besitz einer verbotenen Schreckschusswaffe – wurde der 22-Jährige allerdings zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

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dpa