Am Donnerstagvormittag gegen 9 Uhr führten Beamte der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Köln/Bonn die Einreisekontrolle eines Fluges aus Sofia durch, als sie zu einem 51-Jährigen eine Fahndungsabfrage durchführten. Diese brachte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel zutage. Der niederländische Staatsangehörige war bereits im Jahr 2015 wegen unerlaubter Einfuhr sowie Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden. Nachdem er im Jahr 2016 abgeschoben worden war, gelangte er nun aufgrund einer Flugumleitung von Eindhoven nach Köln/Bonn in Deutschland zur Einreise. Da der Gesuchte noch eine Restfreiheitsstrafe von 436 Tagen zu verbüßen hat, wurde er dem Polizeigewahrsamsdienst zugeführt.
Gegen Mitternacht folgte die zweite Festnahme: Dieses Mal überprüften die Bundespolizisten eine 38-Jährige, die aus Istanbul zur Einreise vorstellig wurde. Auch gegen sie lag ein Haftbefehl vor. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte seit Dezember 2021 nach der türkischen Staatsangehörigen aufgrund des dringenden Tatverdachts wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Bedrohung und Sachbeschädigung mit Untersuchungshaftbefehl fahnden lassen. Auch für Sie endete der Tag in Polizeigewahrsam. Sie wird zeitnah einem Haftrichter vorgeführt.
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