Köln: Ruf des Muezzins seit einer Woche erlaubt – kein einziger Antrag

Seit rund einer Woche ist in Köln der Ruf des Muezzins ("Allahu akbar") gestattet. Doch bislang hat keine einzige Moschee den entsprechenden Antrag gestellt.
Moschee Köln
Foto: Shutterstock/Bilderstoeckchen
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Die Erlaubnis des Muezzin-Rufs hat in Köln eine Mega-Debatte ausgelöst. Während Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hinter dem Modellprojekt steht, findet NRW-Integrationssekretärin Serap Güler (CDU) eher kritische Worte für das religiöse Novum in Köln.

Für ihre persönliche Religionsfreiheit sei der Ruf des Muezzins nicht zwingend notwendig. „Bild“ sagte sie: „Viele Muslime sehen das ähnlich.“ Zudem sei die Debatte um den Ruf des Muezzins laut Güler „nicht hilfreich für das gesellschaftliche Miteinander“.

>> Köln erlaubt Ruf des Muezzins – unter diesen Bedingungen <<

OB Reker sieht in dem Modellprojekt ein Zeichen der Toleranz und des Respekts: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslim*innen in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslim*innen akzeptieren.“

OB Reker: Wo Kirchengeläut hallt, darf auch der Ruf des Muezzins zu hören sein

Weiter vergleicht Reker den Muezzin-Ruf mit Kirchengeläut: „Muslim*innen, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

https://twitter.com/HenrietteReker/status/1446750751913619460

Aber: Nach rund einer Woche zieht die Stadt Köln Bilanz. Kein einziger Antrag ist in der zuständigen Behörde eingegangen, wie Tonight News auf Nachfrage erfuhr. Die Bedingungen für die Ausführung des Muezzin-Rufes sind für Kölner Moscheen eine Antragsstellung, eine maximale Lautstärke und eine Begrenzung des Rufes auf maximal fünf Minuten. Zudem muss jede Moschee eine Person beauftragen, die für Rückfragen und Beschwerden aus der Nachbarschaft ansprechbar ist.