Köln: Nächtliches Alkoholverkaufsverbot für Kölner Kioske gefordert

Anwohner in Köln beklagen sich zunehmend über junge Menschen, die nachts am Kiosk feiern. Daher wird über ein Alkoholverkaufsverbot in der Nacht nachgedacht. Umsetzen lässt sich dies aber wohl kaum.
Kiosk in Köln
Modjtaba Zare-Hamedani steht in seinem Kiosk. Foto: Federico Gambarini/dpa
Modjtaba Zare-Hamedani steht in seinem Kiosk. Foto: Federico Gambarini/dpa

Es klingt ein wenig wie der typische Generationenkonflikt: Junge Menschen in Köln verbringen ihre Freizeit, solange es das Wetter zulässt, gerne im Freien. Dabei wird auch gerne mal das eine oder andere Bier getrunken. Die Getränke werden vorzugsweise am nächsten Kiosk um die Ecke gekauft. Damit aber soll nun Schluss sein, geht es nach diversen Bürgerinitiativen in der Domstadt.

Denn diese bemängeln über ihre Vertreter, dass es in den Abend- und Nachtstunden zu laut sei. Daher soll der Verkauf von alkoholischen Getränken an den Büdchen gleich ganz verboten werden. Markus Vogt, Wirt und Mitglied der IG Kwartier Latäng, wird im „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit den Worten zitiert: „Die Versorgung des öffentlichen Raums mit Alkohol in der Nacht ist ein großes Problem. Die Leute haben ein Recht auf Nachtruhe. Es kann doch nicht sein, dass jemand auf der Straße mit einem Ghettoblaster herumläuft, der erst bei der zweiten Kontrolle konfisziert wird. Das ist nicht mehr die Büdchenkultur, die ich von früher kenne.“

Die Stadtdirektorin Andrea Blome hingegen äußert ein Stück weit Verständnis für die Jugendlichen, denn sie sieht verschiedene Gründe für die Entwicklung. Da wäre zum einen die Corona-Pandemie. „Das Konzept ‚umsonst und draußen‘ hat sich unter Corona stark verändert“, so die Stadtdirektorin.

Alkoholverkaufsverbot an Kölner Kiosks: Rechtliche Hürden zu hoch

Auch an anderer Stelle sieht sie Gründe für das Feiern unter freiem Himmel. „Es ist aber auch alles teurer geworden, viele junge Menschen können sich den Besuch in der Kneipe nicht mehr leisten. Dann wird sich eben etwas von zu Hause mitgebracht oder am Kiosk gekauft.“

Dass die Stadt den nächtlichen Verkauf aber tatsächlich verbieten könnte, daran glaubt kaum jemand. Denn die rechtlichen Hürden sind schlicht zu hoch. Zuallererst darf die Stadt gar nicht eigenmächtig über ein Alkoholverkaufsverbot entscheiden. Dafür ist wenn überhaupt das Land NRW zuständig. Zudem bestehe Gewerbefreiheit, die vor Gericht entsprechend hoch eingeschätzt würde, so die Befürchtung.

Zunächst will die Stadt es laut Blome mit mehr Präsenz des Ordnungsdienstes versuchen, die Hotspots in Köln unter Kontrolle zu bekommen. Zudem warnt die Stadtdirektorin davor, einfach über den Kopf der jungen Leute hinweg zu entscheiden und diese dabei außen vor zu lassen. „Wir dürfen aber nicht nur über junge Leute reden, wir müssen auch mit ihnen reden und dürfen sie nicht in eine Ecke schieben. An Karneval haben sie sehr friedlich gefeiert.“

In einem neuen Drei-Schicht-Betrieb, wo das Ordnungsamt dann auch nachts dafür sorgt, dass die Regeln der Stadt eingehalten werden, soll für Anwohner Entlastung geschaffen werden. Diese erklärten nämlich, dass es meist erst dann laut auf den Straßen werde, wenn das Ordnungsamt in den Feierabend verschwindet. Nun werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes 24 Stunden am Tag in Köln unterwegs sein.