„Allahu akbar“: Immer noch kein Muezzin-Ruf in Köln – daran liegt’s

"Allahu akbar" im Veedel? Das wollte die Stadt Köln Moscheengemeinden in einem Modellprojekt ermöglichen. Doch die deutsche Bürokratie lässt die Muslime offenbar schnell ermüden.
Moschee Köln
Foto: Shutterstock/Bilderstoeckchen
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Mit dem Ruf des Muezzin („Allahu akbar“, Deutsch: „Gott ist groß“) sollen Muslime in Köln ihre Anhänger per Lautsprecher zum Gebet rufen können. Dies ist in der katholischen Domstadt bereits seit Herbst 2021 erlaubt – jedoch nur unter Bedingungen!

Moscheengemeinden müssen einen Antrag stellen, die Anwohner im entsprechenden Veedel mit Flyern informieren, eine Beschwerdestelle für Nachbarn einrichten, sich an bestimmte von der Stadt Köln vorgegebenen Uhrzeiten für den Muezzin-Ruf halten und vorab ein Lärmgutachten einreichen. An Letzterem scheint der Bürokratie-Marathon bei vielen zu scheitern, wie die Deutsche Presse-Agentur herausgefunden hat.

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Es sei noch nicht abzusehen, wann es einen Gebetsruf geben werde, sagte eine Stadtsprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe zwar zwei Anträge von Moscheegemeinden. Aber bisher habe noch nicht darüber entschieden werden können, „weil die Moscheegemeinden jeweils noch nicht das erforderliche Lärmgutachten eingereicht haben“. „Der Stadt Köln liegen keine Informationen darüber vor, wann die Gemeinden dies tun wollen“, sagte sie.

Köln erlaubt Muezzin-Ruf „Allahu akbar“

Köln hatte Anfang Oktober 2021 erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen künftig ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen dürften. Zu den Auflagen gehört etwa, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantwortet oder Beschwerden annimmt. Das Modellprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Die Stadt verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten. Die Initiative war breit diskutiert worden.

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mit dpa