Katholische Kirche räumt sexuell Missbrauchten mehr Rechte ein

Opfer sexueller Gewalt durch Priester oder andere katholische Geistliche haben nun mehr Rechte. Sie sollen Einsicht in die Akten erhalten.
Kardinal Woelki beim Soldatengottesdienst im Kölner Dom. Foto: Federico Gambarini/dpa
Kardinal Woelki beim Soldatengottesdienst im Kölner Dom. Foto: Federico Gambarini/dpa

Die katholische Kirche in Deutschland gewährt Betroffenen von sexualisierter Gewalt weitergehende Rechte. Ab 1. März könnten die Betroffenen Widerspruch gegen Entscheidungen zur Höhe der für sie vorgesehenen Zahlungen einlegen, teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mit. Der Widerspruch müsse nicht begründet werden. Auf Antrag erhalten die Betroffenen zudem das Recht auf Einsicht in ihre Verfahrensakten.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Aachener Bischof Helmut Dieser, sprach von einer „wichtigen Verfahrensänderung“. Die Akteneinsicht sei eine zentrale Forderung des Betroffenenbeirats an die deutschen Bischöfe gewesen.

Johannes Norpoth, Sprecher des Betroffenenbeirates, rechnet damit, dass zahlreiche Betroffene eine Überprüfung beantragen werden. „Das Recht auf Widerspruch und Akteneinsicht muss für die Betroffenen in überschaubaren Bearbeitungszeiten umgesetzt werden“, mahnte Norpoth an. Um Antragsstaus zu vermeiden, müsse die Bischofskonferenz die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung stellen.

Menschen, die etwa von katholischen Priestern sexuell missbraucht worden sind, können von der Kirche Anerkennungszahlungen bekommen. Über die Höhe entscheidet die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Nach Angaben der Bischofskonferenz müssen Betroffene keinerlei Beweise vorlegen, weder für den sexuellen Missbrauch noch für seine Folgen. Es genügt demnach, dass ihre Schilderung plausibel ist.

dpa