Grabungen in Köln-Zollstock beendet – mit diesem Ergebnis

Donnerstag und Freitag (1. Juli) hatten in Köln-Zollstock Grabungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) stattgefunden. Die Kampfmittel-Spezialisten vermuteten Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg unter der Erde.
Polizei bereitet Bombenentschärfung in Regensburg vor
Das Bild zeigt eine Bombenentschärfungin Regensburg. Foto: Vifogra / Friedrich/DPA/dpa
Das Bild zeigt eine Bombenentschärfungin Regensburg. Foto: Vifogra / Friedrich/DPA/dpa

Regelmäßig tauchen in Köln Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg auf – bei Bauarbeiten, Gartenarbeiten oder Sondierungsarbeiten werden die gefährlichen Kriegsüberreste durch Zufall ausgebuddelt. Diesmal ist es jedoch andersherum gelaufen: Aufgrund von Luftbildern der Alliierten gab es einen konkreten Verdacht auf Blindgänger unter der Erde. Doch bei den gezielten Grabungen in Köln-Zollstock wurde keine einzige Bombe gefunden, wie die Stadt Köln am Freitag (1. Juli) mitteilt:

Die Sondierung des Kampfmittel-Verdachtspunktes in Köln-Zollstock ist abgeschlossen: Es wurde kein Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Damit ist keine Evakuierung von fast 10.000 Anwohnern nötig.

Gegen 15.50 Uhr konnte der Fachbereich „Kampfmittelangelegenheiten“ am Donnerstag (30. Juni) beim Ordnungsamt der Stadt Köln Entwarnung geben. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf und dessen Vertragsfirma, die Kampfmittelräumfirma Röhll, hatten seit dem Donnerstagmorgen fast 40 Erdbohrungen vorgenommen. Anschließend wurde mithilfe dieser Bohrlöcher das Erdreich ferromagnetisch untersucht. Dabei ergaben sich kleinere Mess-Anomalien. Die Aufgrabungen dieser Anomalien stellten sich als Schuttreste heraus. Der Verdachtspunkt hatte sich aus der Auswertung von Luftbildern der Alliierten ergeben, die der Bezirksregierung Düsseldorf  vorliegen.

Aus Sicherheitsgründen hatte die Stadt Köln den genauen Untersuchungsort nicht preisgegeben. Der Schutz eines möglicherweise von Kampfmitteln kontaminierten Grundstücks hatte oberste Priorität. Unbefugte dürfen gemäß Kampfmittelverordnung des Landes NRW solche Grundstücke nicht betreten.

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