Fühlinger See in Köln: Badeverbot! Wer schwimmt, zahlt 1000 Euro Strafe

Wie bitte, im Fühlinger See ist Badeverbot? Wem das spanisch vorkommt, hat die bereits 2021 aufgestellten Verbotsschilder wohl noch nicht bemerkt – oder sich einfach an den feucht-fröhlich planschenden See-Gästen orientiert.
Fühlinger See Schwimmverbot
Schwimmen trotz Schwimmverbotes im Fühlinger See. Foto: Ristau/Tonight.de
Schwimmen trotz Schwimmverbotes im Fühlinger See. Foto: Ristau/Tonight.de

Seit nun mehr als 35 Jahren gilt im Fühlinger See ein Badeverbot. Beachtet hat dies bislang niemand. Im Sommer ist der See tagtäglich gut besucht. Gäste springen rein und schwimmen quer durch die erfrischende Oase im Brennpunkt-Bezirk Chorweiler. Auch während des Summerjams wird der See von Festival-Campern als Duschersatz und Abkühlung genutzt.

Die Schilder mit der Aufschrift „Lebensgefahr! Baden und Schwimmen verboten“ nimmt wohl niemand ernst. Der Zusatz: „Freizeitsportler*innen ist die Nutzung der Regattabahn verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro  geahndet“ scheint auch kaum jemanden abzuschrecken.

Fühlinger See in Köln-Chorweiler: Schwimmen verboten – aus diesem Grund

Doch warum soll hier niemand mehr schwimmen? „Liebe Besucher und Besucherinnen des Fühlinger Sees, zwei Todesfälle 2021 am Fühlinger See sind genug! Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist das Schwimmen nur am Blackfoot Beach erlaubt. Dort beaufsichtigt eine Wasserrettung die Wasserfläche. Im Notfall kann sie sofort eingreifen“, schrieb die Stadt Köln 2021.

Der Blackfoot Beach ist ein abgetrennter Bereich des Fühlinger Sees, der von der FS-Cologne-Beach GmbH betrieben wird und 6 Euro Eintritt kostet. Jugendliche und Kinder bis 17 Jahre zahlen 4 Euro. Ein zusätzlicher Liegestuhl kostet 6 Euro, ein Strandbett 30 Euro und ein Sonnenschirm ebenfalls 6 Euro. Die Mitnahme von Getränken und Speisen mit Ausnahme von einem Liter Wasser und Obst ist am Blackfoot Beach nicht gestattet. Klar, dass die diversen Kosten Besucher, die sich einfach nur mal abkühlen wollen, abschrecken. Doch im restlichen Teil des Fühlinger Sees ist das Schwimmen verboten.

Fühlinger See: Schwimmen verboten –  Kölner startet Petition gegen Badeverbot

Felix Scherf (23) geht das gegen den Strich. Der Kölner hat eine Online-Petition gestartet, die er wie folgt begründet: „Ich schwimme jeden Tag im Fühlinger See und möchte dies auch weiter tun. Wir verbieten ja auch keine Autos, weil Menschen im Straßenverkehr sterben. Die Stadt soll anständige Schwimmbäder bauen und guten Schwimmunterricht anbieten, damit die Leute wissen, ob sie schwimmen können, bevor sie in den See springen.“ Knapp 6000 Personen haben (Stand Juni 2022) unterschrieben, sind wie er gegen ein Schwimmverbot im Fühlinger See.

Tonight News auf Ortstermin am heißen Freitag, den 17. Juni bei 30 Grad: Badegäste tummeln sich außerhalb des Blackfoots Beaches im Wasser und haben Spaß. Trotz der Hinweisschilder („Lebensgefahr!“) hat niemand Angst vorm Ertrinken. „Wir haben höchsten Angst vor Algen“, sagen Luisa und Dona aus Leverkusen und lachen – verständlich, doch die Aktion könnte die jungen Frauen zusammen 2000 Euro kosten. „Viel zu hoch“ finden sie das Bußgeld. Wie setzt sich die Mega-Summe zusammen?

Trotz Badeverbot gut gelaunt im Wasser: Luisa und Dona.

Trotz Badeverbotes gut gelaunt im Wasser: Luisa und Dona aus Leverkusen im Fühlinger See. Foto: Ristau/Tonight.de

Köln: In diesen Seen ist das Baden erlaubt

Eine Stadtsprecherin zu Tonight News: „Die Regeln gehen aus der Kölner Stadtordnung hervor, ebenso die Höhe der Bußgelder. Gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz ist taxiert, dass ein Bußgeld bis zu 1000 Euro betragen kann. Die genaue Summe legen die zuständigen Bußgeldstellen der Fachämter nach den Begleitumständen des Einzelfalls fest und ob jemand Erst- oder Wiederholungstäter ist.“

In Paragraph 17 der Kölner Stadtordnung heißt es: „§17 Gewässer – Baden und Nutzung (1) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Baden in öffentlichen Gewässern verboten. Nur in den ausgewiesenen Badeeinrichtungen, d. h. im Schwimmbadbereich Fühlinger See, im Schwimmbadbereich Escher See und im Vingster Bad ist das Baden auf eigene Gefahr erlaubt. In Brunnen und Springbrunnen ist das Baden verboten. (2) Das Betreten von zugefrorenen Gewässern erfolgt auf eigene Gefahr.“

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