Urkundenfälschung, unerlaubter Aufenthalt, Sufffahrt: Schwerverbrecher rennen Polizisten in die Arme

Gleich drei Schwerverbrecher sind am Wochenende den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in die Arme gelaufen. Gegen die Männer lagen Haftbefehle wegen Urkundenfälschung, Trunkenheit am Steuer und unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland vor.
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Die Bundespolizei am Flughafen Foto: Michael Matthey/dpa
Die Bundespolizei am Flughafen Foto: Michael Matthey/dpa

Gleich drei Männer, gegen die Haftbefehle wegen Urkundenfälschung, Trunkenheit am Steuer und unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland vorlagen, sind am Wochenende der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in die Arme gelaufen.

Den ersten Fahndungstreffer landeten die Polizisten gegen 10 Uhr vormittags, als sie bei einer Grenzkontrolle eines Fluges aus Dublin einen 35-Jährigen überprüften. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vor. Bereits im Mai 2019 hatte das Amtsgericht Straubing den Gesuchten wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe über 3300 Euro verurteilt. Hinzu kamen 75 Euro Verfahrenskosten. Da der bulgarische Staatsangehörige nicht in der Lage war, den Betrag zu bezahlen, wurde er in Polizeigewahrsam genommen. Ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen.

Am Nachmittag dann der nächste Aufgriff: Diesmal wurden die Beamten bei einer Ausreisekontrolle nach Paphos fündig: Einen 55-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt zur Festnahme ausschreiben lassen, nachdem er eine durch das Amtsgericht Bensheim im Jahr 2019 verhängte Geldstrafe über 800 Euro wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr nicht bezahlt hatte. Ihm blieb jedoch die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen erspart: Ein Freund in Berlin konnte die geforderte Summe für ihn aufbringen und bei einer dortigen Polizeidienststelle hinterlegen. Der Gesuchte konnte die Dienststelle daraufhin auf freiem Fuß verlassen.

Flughafen Köln/Bonn: Gesuchter Bosnier rennt Beamten in die Arme

Den dritten Haftbefehl vollstreckten die Bundespolizisten schließlich gegen 21.30 Uhr, als ein bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger zur Einreise aus Tuzla vorstellig wurde: Auch hier förderte ein Fahndungsabgleich eine Ausschreibung zutage – diesmal durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart: Der 34-Jährige war im Dezember 2019 durch das Amtsgericht Esslingen wegen unerlaubten Aufenthalts zu einer Geldstrafe von 1200 Euro zzgl. 80,50 Euro Verfahrenskosten verurteilt worden. Auch er konnte jedoch durch Zahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe über 40 Tage abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.

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