Corona-positiv in Köln: Stadt bietet digitales Symptomtagebuch an
Die Stadt Köln macht von den Möglichkeiten der neuen Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes (gültig seit 20. Januar) Gebrauch, dass für positiv Getestete nicht mehr individuell die Isolierung angeordnet werden muss. Seit Montag, 24. Januar 2022, gilt: Wenn das Ergebnis des PCR-Tests positiv ist oder eine durch einen Schnelltest positiv getestete Person keinen PCR-Kontrolltest vornimmt, ist die infizierte Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses auf direktem Weg in Isolierung zu begeben.
Infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige erhalten keine Ordnungsverfügung mehr durch das Gesundheitsamt. Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW, also nach sieben Tagen mit Freitestung. Ohne Testung endet sie nach zehn Tagen.
Mit #Corona infizierte Personen können sich ab sofort online registrieren. Dort können wichtige Gesundheitsdaten wie Alter, Vorerkrankungen oder Impfstatus hinterlegt und ein Symptomtagebuch geführt werden, das von geschultem Personal überprüft wird. ➡️ https://t.co/dpe8n1huoc pic.twitter.com/ATqXwQjlz8
— Stadt Köln (@Koeln) January 26, 2022
Köln: Corona-Infizierte können sich im Digitalen Kontaktmanagement beraten lassen
Infizierte Kölner können sich im Digitalen Kontaktmanagement der Stadt (DiKoMa) anmelden.
Zudem haben infizierte Personen die Möglichkeit, sich bei gesundheitlichen Problemen nicht nur an den Hausarzt, sondern auch an das Gesundheitsamt zu wenden: 0221/221-33500. In ihrem persönlichen Nutzerkonto im DiKoMa können infizierte Personen ihre Gesundheitsdaten einpflegen, die zur Bewertung des individuellen Risikos für einen schwereren Verlauf erforderlich sind (u.a. Alter, Vorerkrankungen, Impfstatus) und ihr tägliches Symptomtagebuch führen. Es werden gezielt diejenigen durch das Gesundheitsamt kontaktiert, die relevante Risikofaktoren und eine starke Symptomatik angeben.
Haushaltsangehörige von infizierten Personen müssen sich in Quarantäne begeben, es sei denn, sie sind geboostert oder gleichgestellt.
>> Hier lesen, wann man als geboostert gilt <<
Infizierte Personen sollen ihre engen Kontaktpersonen außerhalb ihres Haushaltes laut neuer Landesverordnung selbstständig kontaktieren. Diese sollen sich dann „bestmöglich isolieren“ und sich testen lassen. Nur noch in Einzelfällen wird hier das Gesundheitsamt tätig und ordnet eine Quarantäne für Kontaktpersonen an.
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