Brüsseler Platz bald mucksmäuschenstill? Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt

Der Brüsseler Platz. Insbesondere die Stufen vor der neoromanischen Kirche St. Michael werden für kleinere und größere "Get Togethers" gerne genutzt, um sich aufzuhalten. Doch jetzt ziehen Anwohner, die sich gestört fühlen, wegen Lärmbelästigung vors Oberverwaltungsgericht, welches mittlerweile ein Urteil gefällt hat.
Der Brüsseler Platz in Köln. Foto: Oliver Berg/dpa
Der Brüsseler Platz in Köln. Foto: Oliver Berg/dpa

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht beschäftigte sich am Donnerstag (10.30 Uhr) mit einem in Köln in der Szene und bei Touristen beliebten Treffpunkt. Anwohner des Brüsseler Platzes klagten gegen die Stadt Köln. Sie werfen der Kommune vor, nicht genügend gegen die Lärmbelästigung besonders in den Nächten der wärmeren Jahreszeit zu tun. Der Platz im Belgischen Viertel zwischen Hohenzollernring und Grüngürtel ist seit vielen Jahren Streitthema. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Klägern in der ersten Instanz im Jahr 2018 Recht gegeben.

Bis zu 1000 Menschen grölen nächtlich am Brüsseler Platz

Die Stadt muss demnach sicherstellen, dass zwischen 22 und 6 Uhr die Lärmschutzvorschriften eingehalten werden. Gegen diese Entscheidung hat die Stadt Berufung eingelegt. Bedingt durch die Corona-Pandemie hat sich das Verfahren in die Länge gezogen. Die vereinbarten Lärm-Messungen konnten erst 2022 abgeschlossen werden. An dem Platz treffen sich regelmäßig bis zu 1000 Menschen. Lärm, Müll und Wildpinkler sorgen dabei für Ärger. Eine erste Klage stammt aus dem Jahr 2015.

Die Stadt vertritt die Auffassung, dass Verstöße wie lautes Grölen und Johlen, Straßenmusik mit Verstärkern, der Verkauf von Alkohol zu unzulässigen Zeiten oder noch geöffnete Außengastronomie in der Nacht durchaus geahndet werden. Außerdem handele es sich nicht um ein für Köln spezifisches Problem mit überlauter Partykultur, sondern um Kommunikationskultur, argumentierte die Stadtverwaltung vor dem Verwaltungsgericht.

Stadt und Kläger einigten sich im November 2019 in einem Eilverfahren vor dem OVG auf einen Vergleich. Darin wurde vereinbart, dass bis zu einer Klärung in dem jetzt anstehenden Hauptverfahren besonders an trockenen warmen Wochenenden rund um die Kirche St. Michael engmaschiger kontrolliert wird, die Außengastronomie bereits um 23.30 Uhr schließen muss und nochmals Lärmmessungen an den Wohnungen der Kläger gemacht werden. Die Auswertungen liegen jetzt vor.

Stadt Köln muss Lärm am Brüsseler Platz stoppen

Nun ist es offiziell: Im Streit um nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz hat die Stadt Köln am Donnerstag (28. September) vor dem Oberverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Demnach tue die Stadt zu wenig, um die Anwohner zu schützen, stellte der 8. Senat des OVG mit Sitz in Münster fest. Die regelmäßige Lärmbelästigung sei gesundheitsgefährdend. Die Vorsitzende Richterin Annette Kleinschnittger sparte in ihrer Urteilsbegründung nicht mit deutlichen Worten in Richtung der Stadt. Diese müsse jetzt Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Die Lärmbelastung muss unter 60 Dezibel sinken.

Der Brüsseler Platz im belgischen Viertel ist seit Jahrzehnten ein bekannter Szenetreff und Anziehungspunkt auch für Touristen. Lärm, Müll und Wildpinkler sind für die Anwohner besonders in den warmen Monaten ein Ärgernis. Sie hatten auf Einhalten der Lärmschutzvorschriften geklagt und in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Dieses Urteil bestätigte das OVG jetzt.

Die Stadt hatte auch vor dem OVG auf das veränderte Freizeitverhalten der Menschen verwiesen und sich machtlos gezeigt. Ein Lärmgutachten hatte aufgezeigt, dass die Anwohner auch nach 22 Uhr noch einer Lärmbelastung von im Schnitt 67 Dezibel ausgesetzt sind. Auch nach Mitternacht waren die Werte noch zu hoch.

dpa