Anthony Modeste: FC-Star vor Gericht – es geht um Hunderttausende Euro

FC-Stürmer Anthony Modeste steht vor dem Siegburger Landgericht. Er hat eine Energy-Drink-Firma verklagt, weil diese sich angeblich nicht an einen Deal gehalten habe. Doch der Kicker hatte ganz offenbar den Vertrag nicht richtig gelesen...
Modeste und Dietz vorm Landgericht in Bonn
Anthony Modeste mit seinem Anwalt Rainer Dietz vor dem Bonner Landgericht. Foto: Thomas Banneyer/dpa
Anthony Modeste mit seinem Anwalt Rainer Dietz vor dem Bonner Landgericht. Foto: Thomas Banneyer/dpa

Fußballprofi Anthony Modeste, Torjäger beim 1. FC Köln, ist am Freitag wegen eines Streits mit einer Firma für Energydrinks vor dem Bonner Landgericht erschienen. Der Hintergrund des etwas überraschenden Auftritts: Der französische Stürmer klagt gegen das Unternehmen aus dem Rhein-Sieg-Kreis auf Rückzahlung von 350.000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die 1. Zivilkammer hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Laut Klage hatte der 34 Jahre alte Kicker mit dem Getränke-Hersteller Ende 2017 einen Vertriebsvertrag geschlossen, nach dem der Fußballstar Getränkedosen exklusiv in Frankreich vertreiben sollte. Für die Lizenz soll Modeste 250.000 Euro sowie 100.000 Euro für die erste Ware gezahlt haben.

Anthony Modeste: Hat die Energy-Drink-Firma den FC-Star eiskalt über den Tisch gezogen?

Aber, so der klagende Fußballer: Die Firma habe die Getränke nie geliefert. Der Drink-Vertreiber habe seine Prominenz für PR-Zwecke nutzen wollen und sei ausschließlich an seinem Geld interessiert gewesen. Er spricht von Betrug.

Die Firma jedoch bestreitet den Vorwurf laut Klageentgegnung: Das Unternehmen habe durchaus die Ware bereitgestellt, aber der Franzose habe sie nie abgeholt. Da es sich um Lebensmittel handele, habe man die Charge nach Ende der Ablaufzeit entsorgt.

Modeste räumte nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Freitag ein, dass er den Vertrag nie gelesen habe. Er habe geglaubt, dass er für den Vertrieb der Energydrinks nichts tun müsse, so wie man es ihm zugesichert habe.

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Die beklagte Firma hingegen beruft sich im Prozess auf den Wortlaut des Vertrages, in dem detailliert aufgeführt sei, was der Fußballer in der Funktion als Vertriebsbeauftragter hätte tun müssen.

Ein Einigung wurde nicht erzielt. Anfang Juni will die Kammer entscheiden, ob die Klage abgewiesen wird oder der Fall durch
Befragungen von Zeugen weiter aufgeklärt werden soll.

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dpa