Salto rückwärts: Trampoline dürfen doch in Düsseldorfs Gärten stehen

Nachdem es am Samstag noch hieß, Trampoline seien in Kleingärten nicht zulässig, ruderte die Stadtverwaltung Düsseldorf nun zurück. Es gebe keinen Grund für ein Verbot.
Foto: Karolin Krämer/dpa
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Am Samstag noch war die Aufregung groß, als die Stadtverwaltung in Düsseldorf (NRW) auf Anfrage bestätigte, die zahlreichen Hüpf- und Sprunggeräte in den städtischen Kleingärten für „nicht zustimmungsfähig“ zu halten. Das rief die Familien auf den Plan, die ihrerseits eine Petition gegen das Verbot anstrengten.

Nun aber gibt es bereits ein Einlenken der Stadt. Wie die Düsseldorfer Umweltdezernentin in einer Presseerklärung mitteilte, sieht sie „keinen Grund für ein generelles Verbot von Trampolinen in Kleingärten. Nach der derzeit gültigen Kleingartenverordnung wären diese prinzipiell gestattet“, heißt es.

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Wie diese Verordnung aber umgesetzt wird, das obliegt den Kleingartenvereinen selbst, so die Empfehlung des Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner e.V.