Restaurants in Düsseldorf: Das sind die neuen Corona-Regeln
Am 13. Januar ist in NRW die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten – jetzt gelten auch in Düsseldorf neue Regeln. Dabei wird vor allem 2G-plus ausgeweitet: Essen gehen können demnach nur noch Geboosterte sowie Geimpfte und Genesene mit Test. Mit den verschärfen Maßnahmen soll die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eingedämmt werden.
Auch nach zwei Jahren Corona-Pandemie ist kein Ende in Sicht: Die Inzidenz steigt, Düsseldorf erreicht neue Höchstwerte. Und so haben Bund und Länder am 7. Januar eine bundesweite 2G-plus-Regel für die gesamte Gastronomie beschlossen, die NRW jetzt einführt. Während Clubs und Diskotheken schon seit Dezember geschlossen sind, gelten nun verschärfte Maßnahmen für Restaurants, Brauhäuser, Kneipen und Cafés.
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Gastronomie in Düsseldorf: 2G-plus-Regel ab 13. Januar
Wer in Düsseldorf jetzt essen gehen möchte, muss die 2G-plus-Regel beachten. Es gilt:
- Zutritt zu einem Restaurant, Café oder anderen Gastronomie-Betrieb haben ausschließlich Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser kann in Form eines Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
- Wer bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und damit geboostert ist, ist von der Testpflicht befreit.
- Doppelt Geimpfte, die zudem innerhalb der letzten drei Monate eine Corona-Infektion überstanden haben, sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.