Rheinkirmes in Düsseldorf 2023: Alle Infos zu Sperrungen und Durchfahrtsregeln für Anwohner

Auch 2023 gibt es durch die Rheinkirmes in Düsseldorf wieder Straßensperrungen. Worauf müssen sich Besucher einstellen – und wie gelangen Anwohner an eine Durchfahrtsberechtigung?
Rheinkirmes Düsseldorf Riesenrad
Hat jede Menge zu bieten: Die Rheinkirmes in Düsseldorf. Foto: Jana Bauch/dpa
Hat jede Menge zu bieten: Die Rheinkirmes in Düsseldorf. Foto: Jana Bauch/dpa

Während sich der Großteil der Stadt über die Rheinkirmes freut, blicken insbesondere Anwohner in Oberkassel beim Thema grimmig drein: Gesperrte Straßen und Lärmbelästigung bis tief in die Nacht machen den Juli stets zur Belastungsprobe.

Die diesjährige Rheinkirmes wurde am Freitag, 14. Juli, eröffnet. Sie findet im diesem Jahr bis Sonntag, 23. Juli 2023, statt. Durch ein weiter optimiertes Verkehrskonzept sollen die Einschränkungen für den Autoverkehr und die Anwohnerinnern und Anwohner der umliegenden Wohngebiete möglichst geringgehalten werden. Die Bewohner erhalten durch das Sperrkonzept die Möglichkeit, ihre Wohngebiete weiterhin zu erreichen.

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Straßensperrung für die Rheinkirmes 2023: Kaiser-Wilhelm-Ring gesperrt

Während das Verhalten der Feiernden nur bedingt in der Hand der Veranstalter und der Stadt liegt und schlecht planbar ist, sieht das bei der Verkehrssituation anders aus.

Dabei ist auch 2023 im Zeitraum der Rheinkirmes der Kaiser-Wilhelm-Ring gesperrt sein. Bewohner können die Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke über den Sperrpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße erreichen. Gerade für Anwohner und Personen, die mit dem Gedanken spielen, mit dem Auto zur Rheinkirmes anzureisen, ist das interessant.

Das Sperrgebiet ist von den Straßen Rheinallee, Kaiser-Wilhelm-Ring, Kaiser-Friedrich-Ring, An der Apfelweide, Arnulfstraße, Lanker Straße und Belsenstraße umgrenzt.

>> Alle Infos zur Anfahrt und den Parkmöglichkeiten an der Rheinkirmes in Düsseldorf findet ihr hier <<

Rheinkirmes 2023 in Düsseldorf: Das sind die Zufahrten zu den Wohnbereichen

Im Umfeld des Kirmesplatzes stehen acht Zufahrten für Wohnbereiche im Mittelpunkt:

  • Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
  • Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
  • San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
  • Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
  • Dominikanerstraße/Luegallee
  • Teutonenstraße/Luegallee
  • Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
  • Quirinstraße/Arnulfstraße

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Die Durchfahrt ist nur mit Durchfahrtberechtigung oder Anwohnerparkausweis möglich. Zu folgenden Zeiten werden die Einfahrtmöglichkeiten durch einen beauftragten Sicherheitsdienst kontrolliert:

  • Freitag, 14. Juli, 14 bis 2 Uhr
  • Samstag, 15. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Sonntag, 16. Juli, 11 bis 0 Uhr
  • Montag, 17. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Dienstag, 18. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Mittwoch, 19. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Donnerstag. 20. Juli, 14 bis 0 Uhr
  • Freitag, 21. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Samstag, 22. Juli, 13 bis 2 Uhr
  • Sonntag, 23. Juli, 11 bis 0 Uhr

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Durchfahrtberechtigungen für Anwohner während der Rheinkirmes 2023

Bis Anfang Juli 2023 wurden die Durchfahrtberechtigungen und Info-Flyer für die Anwohner verschickt. Die Stadt teilte vorab mit:

„Mit Wohnsitz im Gebiet der Sperrungen gemeldete Kraftfahrzeughalterinnen und -halter, deren Fahrzeug (auch mit auswärtigem Kennzeichen) auf diesen Wohnort zugelassen ist, erhalten eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Kraftfahrzeughalterinnen und -halter, die im gesperrten Gebiet gemeldet sind und bereits einen Bewohnerparkausweis besitzen, können diesen als Durchfahrtberechtigung nutzen.“

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Eine Sonderregelung gilt dabei auch: Im gesperrten Bereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, mussten vorher einen schriftlichen Antrag stellen.

Dazu hatte die Stadt folgende Information veröffentlicht:

„Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger erfolgt ausschließlich in der Bezirksverwaltungsstelle 4 (Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, 2. Obergeschoss, Telefon 0211 89-93010, -93012 oder -93058). Per Mail ist die BV4 erreichbar unter Bezirksverwaltungsstelle.04@duesseldorf.de.