Düsseldorf: Glasverbot an Karneval – das sind die Regeln in der Altstadt

Um Scherben und zerbrochenes Glas an Karneval auf den Straßen der Düsseldorfer Altstadt zu vermeiden, hat die Stadt erneut ein Glasverbot erlassen. Wann und wo es gilt, erklären wir euch hier!
Karnevalsauftakt Düsseldorf
Karnevalisten trinken "Kurze" vor dem Rathaus. Foto: Fabian Strauch/dpa
Karnevalsauftakt Düsseldorf
Karnevalisten trinken "Kurze" vor dem Rathaus. Foto: Fabian Strauch/dpa

Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt Düsseldorf an Karneval ein Glasverbot erlässt. Bereits zum 13. Mal will die Stadt mit dieser Maßnahme Scherben, zerbrochene Flaschen und die damit einhergehende Verletzungsgefahr vorsorglich eindämmen. Für die Jecken bedeutet dies, keine Glasflaschen oder Gefäße mitzuführen, die aus Glas sind. Auch die Verkäufer solcher Behälter müssen sich für die Tage umstellen.

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Glasverbot an Karneval: Wann tritt das Glasverbot in Kraft?

Die Einschränkung beginnt ab Altweiber, dem 16. Februar, um 8 Uhr, bis zum darauffolgenden Freitag, 17. Februar, um 5 Uhr.

Danach tritt das Verbot wieder in Kraft ab Karnevalssonntag, 19. Februar, um 12 Uhr. Dann soll das Glasverbot bis Veilchendienstag, 21. Februar, um 5 Uhr morgens andauern.

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Glasverbot an Karneval: Wo herrscht das Glasverbot?

Folgende Straßen sind vom Glasverbot betroffen: 

  • Altestadt
  • Ratinger Straße
  • Heinrich-Heine-Allee
  • Flinger Straße
  • Hafenstraße
  • Schulstraße
  • Rathausufer
  • Schlossufer
  • Am Rathaus
  • Marktplatz
  • Burgplatz
  • Liefergasse
  • Rheinstraße
  • Hafenstraße
  • Flinger Straße
  • Hunsrückenstraße
  • Neustraße
  • Bolkerstraße
  • Kurze Straße
  • Andreasstraße
  • Mühlenstraße

Für die Kontrolle ist das Ordnungsamt zuständig. Die Beamte werden jeweils an den Zugängen der Bereiche Besucher kontrollieren.