Nach Corona-Demonstrationen in Düsseldorf: Polizei erstattet Anzeigen gegen Gegenproteste

Die Gegenproteste gegen die Corona-Demonstrationen in Düsseldorf fallen unter das Versammlungsgesetz und müssen ebenso angemeldet werden. Die Polizei sprach bereits erste Anzeigen aus.
Coronavirus - Proteste - Düsseldorf
Polizisten sichern die Corona-Demonstration in Düsseldorf am 22. Januar 2022. Foto: Federico Gambarini/dpa
Polizisten sichern die Corona-Demonstration in Düsseldorf am 22. Januar 2022. Foto: Federico Gambarini/dpa

Seit Wochen schon finden samstags in Düsseldorf inzwischen Corona-Demonstrationen statt, seit kurzem gibt es auch immer mehr Gegenproteste der Anwohner in Düsseldorf, die wiederum gegen die Corona-Demonstranten protestieren. So treffen sich seit zwei Wochen immer mehr Anwohner im Düsseldorfer Stadtteil Unterbilk zu Gegenprotesten. Dies ist ihnen nun aber zum Verhängnis geworden.

Denn wie die „Rheinische Post“ berichtet, wurde bereits gegen mindestens drei der Anwohner Anzeige erstattet. Die Polizei hatte Verstöße gegen das Versammlungsgesetz festgestellt und daher erklärt, dass auch die Gegenprotestler ihre Versammlung bei der Polizei hätten anmelden müssen. An den vergangenen drei Wochenenden positionierten sich die Gegenproteste am Straßenrand mit roten Karten, Pfeifen und Bannern, mit denen sie sich den Corona-Protesten entgegen stellten.

Die Polizei erklärte, dass die Gegenproteste eben nicht spontan, sondern geplant gewesen seien. Plakate seien entsprechend vorbereitet worden, daher müssen auch solche Versammlungen angemeldet werden, heißt es von einer Sprecherin. Die Anwohner aber reagierten bislang mit Unverständnis und sagten, dies ersticke die Meinungsäußerung. Zudem wird von Gesprächen mit der Polizei berichtet, wonach man die Information erhalten habe, den Gegenprotest zu dulden, soweit er friedlich verlaufe.

Da es auch keinerlei Verwarnungen für die Anwohner zuvor gegeben habe, ist das Unverständnis nun umso größer, dass die Einsatzleitung der Polizei später doch beschloss, die Gegenproteste als unangemeldete Versammlungen zu deklarieren. Zwar sei eine Versammlung noch kurzfristig bei der Polizei angemeldet worden, die Anzeige aber konnte dies auch nicht rückgängig machen.

Auch am 22. Januar gab es bereits mehrere Anzeigen wegen ungenehmigter Versammlungen. An jenem Wochenende kamen viele Menschen zusammen und es hatten sich größere Gruppen gebildet, die sich ebenfalls bereits auf die Demonstration vorbereitet hatten. Daher wurden auch dort mehrere Anzeigen gegen einige Teilnehmer gestellt.

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